Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 185

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Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Falls sich keine Einwendung erhebt, lasse ich, da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, im Sinne des § 87 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch Aufstehen und Sitzenbleiben abstimmen.

Ich rufe noch den Beschluß des Hauptausschusses in Erinnerung. Er lautet auf den Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Tychtl, auf Dr. Senekovic und auf den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Ofner.

Da keine Einwendungen erhoben werden, bitte ich nun jene Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses beitreten wollen, ihre Zustimmung durch ein entsprechendes Zeichen zu geben. – Dies ist mit Stimmeneinhelligkeit angenommen .

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.

Einwendung gegen die Tagesordnung

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Abgeordnete Petrovic und Genossen haben im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftliche Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der nächsten Sitzung erhoben.

In den Einwendungen wird die Absetzung des Berichtes des Innenausschusses 544 der Beilagen betreffend die Zivildienstgesetz-Novelle vorgeschlagen.

Da ich diesen Einwendungen nicht beitrete, hat der Nationalrat darüber zu entscheiden.

In der gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindenden Debatte beschränke ich die Redezeit jedes Angeordneten auf 5 Minuten und die Zahl der Redner pro Klub auf drei.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.00

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Bei dem Antrag des Innenausschusses im gegenständlichen Zusammenhang geht es um die Frage, ob wir beim Zivildienstgesetz zu einer endgültigen, das Damoklesschwert der Zivildienstkommission endgültig beseitigenden Regelung kommen oder nicht.

Namens meiner Fraktion sage ich auch in Anbetracht aller Probleme, die ein Kompromiß in sich trägt, ja zu der Vorlage, die Ihnen morgen zur Abstimmung vorliegen wird. Ich sage ja, weil wir die Gewissensprüfung endgültig und auf Dauer aus dem österreichischen Rechtsbestand beseitigt wissen und weil wir darüber hinaus sicher sein wollen, daß eine Rechtssicherheit für die jungen Menschen, die den Präsenzdienst ablehnen und sich für Zivildienst entscheiden, geschaffen wird.

Meine Damen und Herren! Das, was hier morgen beschlossen wird, ist seit Wochen absehbar. Das Verlangen auf eine Einwendungsdebatte von der grünen Fraktion ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil wir uns in der Präsidiale bei der Gestaltung dieser Tagesordnung einstimmig darauf geeinigt haben, die Zivildienstvorlage auf die Tagesordnung zu setzen und morgen endgültig abzuschließen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Ihr Antrag würde zudem auch noch zu einer sehr unliebsamen, für die jungen Menschen zur Geißel werdenden Konsequenz führen, nämlich dazu, daß mit absoluter Sicherheit – eine andere geschäftsordnungsmäßige Möglichkeit bestünde nicht mehr – die Gewissensprüfung mit 1. Jänner wieder einzuführen wäre, verbunden mit einer Reihe die jungen Menschen benachteiligenden anderen Rechtsfolgen.


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