Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 186

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Geben Sie einer endgültigen, vernünftigen Regelung Raum und bleiben Sie bei dem, was wir uns in der Präsidiale vorgenommen haben, nämlich eine endgültige zivildienstgesetzliche Regelung morgen zu beschließen! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordnete Scheibner. Er hat das Wort.

22.03

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine Merkwürdigkeit der Geschäftsordnung, daß derjenige, der diese Einwendungsdebatte beantragt hat, erst zur Mitte der Debatte zu Wort kommt und dann erst begründen kann, warum er diesen Antrag gestellt hat. Das ist deshalb merkwürdig, weil wir, die wir vorher sprechen, uns erst einmal erkundigen mußten, worum es denn eigentlich gehen wird. Wir haben uns jedoch kundig gemacht.

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kostelka, wer so wie wir im Ausschuß dabeigewesen ist und wer so wie wir in den letzten Jahren die unendliche Geschichte der Zivildienstreform miterleben mußte, kann diesem Antrag eigentlich nur seine Zustimmung geben. Auf diese Weise würden wir uns selbst noch einmal die Gelegenheit geben, Herr Klubobmann Kostelka, diese meiner Ansicht nach verunglückte Reform – und Sie haben ja gesagt, daß das jetzt eine endgültige Reform sein soll – noch einmal einer Diskussion zu unterziehen.

Sie haben es nämlich verabsäumt, tatsächlich eine grundlegende Reform beim Zivildienst vorzunehmen und etwa die wichtige Einrichtung eines Zivilschutzes, eines Katastrophenschutzes durch eine derartige Zivildienstreform zur Beschlußfassung zu bringen. Zeit genug wäre dafür gewesen, Herr Klubobmann Kostelka. Sie selbst haben gesagt, nicht nur das letzte Jahr habe man gewußt, daß das jetzt wieder kommen wird, man hat es auch das vorige Jahr und die Jahre davor gewußt, daß es sich nur um Provisorien handelt, die wir jedes Jahr hier wieder einer neuen Diskussion und der Beschlußfassung unterziehen müssen.

Erinnern Sie sich an die Diskussion im Vorjahr während dieses Interregnums, als die große Koalition geplatzt war, sich aber noch der Nationalrat in alter Zusammensetzung mit dieser Zivildienstreform befassen mußte. Wenn wir Freiheitlichen nicht beiden Anträgen, sowohl dem Antrag der ÖVP als auch dem Antrag der SPÖ, die Zustimmung im Ausschuß gegeben hätten, hätten wir hier vor einem Jahr gar nicht die Möglichkeit gehabt, das jetzt in Geltung befindliche Gesetz zu beschließen. Dann wäre es, Herr Kollege Kostelka, zu dem Umstand gekommen, daß wir ab Jänner 1996 die Zivildienstkommission wieder eingeführt hätten. Damals, als Sie sich gegenseitig neutralisiert haben, haben Sie die Bedenken nicht gehabt, die Sie heute hier vorbringen!

Meine Damen und Herren! Daß wir dem gegenständlichen Antrag unsere Zustimmung geben werden, liegt auch an der Art und Weise, wie dieser Ausschuß geführt wurde. Denn wenn wir die Möglichkeit gehabt hätten, ausreichend und umfassend bis zum Schluß zu diskutieren, alle entsprechenden Vorhalte anzubringen und auch den einen oder anderen sinnwidrigen Passus noch zu streichen, dann wäre dieser Antrag vielleicht nicht notwendig gewesen. Aber – das wird einer meiner Nachredner noch ausführen – es wurden nicht einmal mehr alle Wortmeldungen zur Kenntnis genommen und außerdem, meine Damen und Herren, war auch die Auskunft, die wir vom Innenminister zu unseren Fragen bekommen haben, sehr dürftig.

Dazu möchte ich nur ein Beispiel geben. Da im Gesetz vorgesehen ist, daß der Innenminister per Verordnung die Dienstzeit für Zivildiener festlegen kann, habe ich ihn gefragt, ob er eine derartige Verordnung schon erlassen hat und welchen Inhalt diese Verordnung hat. Er hat mir darauf geantwortet: Das steht im Bundesgesetzblatt Nummer sowieso. Sie als Abgeordneter müßten ja wissen, was in den Bundesgesetzblättern steht. Da können Sie es nachlesen. (Abg. Schieder: So etwas würde ein Minister nie tun!) So würde ein verantwortungsbewußter Minister nicht tun, da gebe ich Ihnen vollkommen recht, Kollege Schieder! Der Herr Innenminister, der sich jedoch an eben diesen von Ihnen postulierten Grundsatz nicht hält, hat das aber getan. (Abg. Schieder: Das glaube ich nicht!)


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