Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 190

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Es war folgendermaßen: Ich habe im Ausschuß einen Antrag gestellt mit der Bitte, die Zivildienstgesetz-Novelle in den Unterausschuß zurückzuverweisen, um sie noch einmal ordentlich diskutieren zu können, weil es große Bereiche gibt, die ungeklärt sind, und die wollte ich bereinigt haben.

Ich habe, bevor ich den Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses eingebracht habe, angekündigt, daß ich, sollte es nicht zu diesem Ausschuß kommen, noch vier Abänderungsanträge habe, die ich dann einbringen müßte.

Der Vorsitzende des Ausschusses hat den Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses abstimmen lassen, und nachdem dieser Antrag niedergestimmt worden war, habe ich bereits mein Handzeichen gegeben, was für mich bedeutet hat, daß ich mich wieder zu Wort melde.

Herr Kiss! Sie konnten mich nicht sehen, weil ich Sie auch nicht sehen konnte, wir saßen in derselben Reihe und waren beide verdeckt. Ich habe mein Handzeichen gegeben, und dieses Handzeichen wurde nicht berücksichtigt. Ich bin es gewohnt, mich im Ausschuß mit Handzeichen zu Wort zu melden und nicht in die Menge hineinzuschreien. Mein Handzeichen wurde nicht zur Kenntnis genommen, und auf die nach der Ausschußsitzung an Herrn Abgeordneten Elmecker gestellte Frage, warum er mich denn nicht mehr zu Wort hat kommen lassen, obwohl ich noch vier Anträge hätte einbringen wollen, habe ich bis heute keine Antwort bekommen.

Damit wollte ich nur einmal klarstellen, wie es im Ausschuß gelaufen ist.

Herr Präsident! Daß das Zivildienstgesetz morgen nicht auf die Tagesordnung kommt, ist deshalb so wichtig, weil es noch viele Bereiche gibt, in denen viele Lücken sind, die so einfach nicht abgestimmt werden können, denn sonst sitzen wir spätestens nächstes Jahr um diese Zeit wieder hier und beschließen eine neuerliche Novelle zum Zivildienstgesetz.

Mir ist es im Interesse der jungen Männer wichtig, daß es diesmal zu einem Zivildienstgesetz kommt, das wirklich längerfristig hält und nicht bereits 1997 wieder novelliert werden muß. Und deshalb ist es für uns und für die jungen Männer ganz, ganz wichtig, daß morgen diese Entscheidung nicht getroffen wird.

Ich weiß, daß es dadurch ab 1. Jänner wieder zu einer Gewissensprüfung kommen wird, aber wenn das Parlament bereit ist, im Interesse der Zivildiener zu handeln, dann müßte es möglich sein, daß diese Regierungsvorlage in der geänderten Form bereits Ende Jänner, Anfang Februar wieder in diesem Haus diskutiert und zur Abstimmung gebracht werden könnte. Damit wäre auch gewährleistet, daß sich die Zeit, für die die Gewissensprüfung wieder eingeführt wird, entsprechend minimiert.

Es ist wirklich Aufgabe des Parlaments, die Verantwortung zu übernehmen, wann es zu einer Gewissensprüfung kommt. Mit diesem Gesetz gibt es zwar keine Gewissensprüfung, aber dieses Gesetz schafft Ungleichheiten innerhalb der Zivildiener, und diese Ungleichheiten sind einfach verfassungswidrig, sie sind nicht tragbar und würden nur bedeuten, daß es bereits in kürzester Zeit jede Menge Beschwerden beim EuGH und beim Verfassungsgerichtshof geben würde, weil dieses Zivildienstgesetz, das morgen beschlossen werden soll, eine eklatante Ungleichstellung für die jungen Männer beinhaltet. Und ich glaube, das kann doch nicht Ziel dieses Parlaments sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kostelka gemeldet. – 2 Minuten Redezeit.

22.22

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Haidlmayr! Ich widerspreche Ihnen ungern, aber Sie haben behauptet, daß Herr Abgeordneter Elmecker als vorsitzführender Obmann im Innenausschuß inkorrekt gehandelt habe, weil er Ihnen das Wort zur Stellung von Anträgen nicht mehr erteilt hat. – Das ist unrichtig.


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