Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 193

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Und das allein, denke ich mir, wäre bereits ausreichend Grund, zu sagen: Es haben diese Anträge nicht mehr eingebracht werden können, es hat die Verhandlung, es hat die Debatte über diese Anträge im Ausschuß gar nicht mehr stattfinden können, weil Kollegin Haidlmayr eben nicht mehr zu Wort gekommen ist. Das allein wäre ausreichend genug – abgesehen von allen Argumenten, die meine Kollegen und vor allem auch Frau Kollegin Haidlmayr angeführt haben –, daß Sie sich vor Augen führen müßten, daß Sie, wenn Sie dieses Gesetz morgen auf die Tagesordnung setzen und auch beschließen, in einem Jahr mit einer Novellierung rechnen müssen, weil in diesem Gesetz so viele Lücken und so viele Tücken enthalten sind, die Sie übrigens genau kennen und von denen Sie auch wissen, wo sie sind.

Deswegen verstehe ich es nicht, deswegen verstehen wir es nicht, warum Sie dabei bleiben, daß das jetzt unbedingt noch am Ende dieses Jahre entschieden werden muß (Abg. Dr. Partik-Pablé: Drüberfahren wollen sie!) , obwohl das, wie Frau Kollegin Haidlmayr ausgeführt hat, bei einigermaßen gutem Willen Ende Jänner behandelt werden könnte. Dann wäre das zeitlich limitiert und der Schaden sozusagen gering.

Es ist im übrigen für etwa 25 000 junge Männer, jüngere Männer, die gerade noch hineinrutschen, die Wahrscheinlichkeit gegeben, sehr wohl noch ihre Gewissensgründe bekanntgeben zu müssen. Das sind jene berühmten Fälle, die seinerzeit freigestellt waren und sozusagen keine Möglichkeit gehabt haben, ihre Gewissensgründe bekanntzugeben, die das aber jetzt, nachdem diese Freistellung aufgehoben wurde – zum Beispiel bei der Post –, tun müßten. Das wäre auch mit ein Grund.

Noch einmal: Es wäre möglich – bei Schadensbegrenzung, bei Schadensminimierung –, das Ende Jänner zu machen. Bitte berücksichtigen Sie außerdem, daß Frau Kollegin Haidlmayr ihre Anträge im Ausschuß gar nicht mehr hat einbringen können, obwohl sie bemüht war, diese einzubringen, und obwohl sie sich – soweit es in ihren Möglichkeiten gestanden ist – rechtzeitig zu Wort gemeldet hat.

Soviel Kollegialität, denke ich, könnten Sie da auch einmal beachten und sagen: Na gut, da hat irgend etwas nicht funktioniert – noch dazu, wo dieses Gesetz ein Husch-Pfusch-Gesetz ist; das wiegt ja noch schwerer –, diskutieren wir noch einmal darüber, hören wir uns das noch einmal an, bevor wir da morgen etwas beschließen! (Beifall bei den Grünen.)

22.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Elmecker. Er hat das Wort.

22.34

Abgeordneter Robert Elmecker (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle möglichen Ausdrücke wurden jetzt schon gebraucht: von einem Husch-Pfusch-Gesetz, vom Drüberfahren, vom Betonieren und dergleichen Dinge mehr.

Meine geschätzten Damen und Herren! Gerade das Zivildienstgesetz hat eine jahrelange Diskussion hinter sich, und auch im Ausschuß gab es kein Drüberfahren, wie das heute hier schon bezeichnet wurde, denn wir hatten schon 15 Debattenredner zum Zivildienstgesetz, als sich Kollegin Haidlmayr zum zweiten Mal gemeldet hat – was ihr ja zusteht –, und sie hat bei der zweiten Wortmeldung dann den Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses eingebracht.

Das ist ein Geschäftsordnungsantrag, und ich habe gesagt, ich habe noch eine Wortmeldung – das ist Kollege Scheibner gewesen –, und dann lasse ich über diesen Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses abstimmen.

Kollege Scheibner hat sich noch zu Wort gemeldet. Danach habe ich gesagt, es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor, ich lasse daher über den Antrag der Kollegin Haidlmayr auf Einsetzung eines Unterausschusses abstimmen. Ich sage aber jetzt gleich dazu, Frau Kollegin Haidlmayr hat in ihrer ersten Wortmeldung einen Abänderungsantrag eingebracht, der sehr wohl auf meinem Tisch gelegen war, und in diesem Abänderungsantrag ist es eigentlich um das gegangen, was heute hier moniert wird, nämlich um diese sogenannten Altfälle, über die wir ja


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