beschließen, die darin besteht, daß im Arbeitsruhegesetz die sozialen Ansprüche, insbesondere was den freien Samstag betrifft, für die Handelsbeschäftigten abgesichert werden. Mit diesem Öffnungszeitengesetz bieten wir sozusagen die Rahmenbedingungen für flexiblere Möglichkeiten bei der Gestaltung der Öffnungszeiten an. Darüber hinaus sollen – dieser Teil ist unverzichtbar – mit der Unterfertigung des Kollektivvertrages auch jene Zuschlagsregelungen und jene Detailnormen verbindlich festgelegt werden, die den Unternehmen die Berechnungsgrundlagen liefern, aber den Kolleginnen und Kollegen im Handel natürlich auch die entsprechenden Ansprüche sichern.
Ich bin sehr stolz darauf, daß es bei diesen Kollektivvertragsverhandlungen im gemeinsamen sozialpartnerschaftlichen Verständnis gelungen ist, Zuschlagsregelungen auszuhandeln, sodaß es für Angestellte in dieser Branche auch weiterhin attraktiv ist, dort beschäftigt zu sein. Und ich bin auch stolz darauf, daß es uns gelungen ist, materielle Anreize für die Beschäftigten zu sichern. (Abg. Haigermoser: Frau Kollegin, eine Frage: Warum waren Sie dann gegen den unlauteren Wettbewerb, um auch auf der Arbeitgeberseite etwas zu machen?)
Herr Kollege Haigermoser! Wir haben bereits über den unlauteren Wettbewerb diskutiert. Sie werden aber, wenn Sie sich die ursprünglichen Formulierungen, sowohl was das Ankündigungsverbot von Ausverkäufen (Abg. Haigermoser: "Schlußverkauf", nicht "Ausverkauf"! "Ausverkauf" ist etwas anderes!) als auch das Verkaufen unter dem Einstandspreis betrifft, durchlesen, sehen, daß das schon einmal vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, und zweitens hätte das unserer Überzeugung nach in dieser Textierung nicht jene Wirkung, die politisch beabsichtigt ist. Daher haben wir uns gegen diese Form ausgesprochen. Wir wollen Nägel mit Köpfen machen – und nicht hohle Beschlüsse fassen, die nicht wirklich Substanz haben. (Abg. Haigermoser: Das wäre bei der Werkvertragsregelung auch gut gewesen, wenn Sie das gedacht hätten!) Herr Kollege Haigermoser! Wir wollen nicht den Eindruck entstehen lassen, ein Problem sei gelöst, obwohl das in keiner Weise der Fall ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte nun jene Kernpunkte dieses Gesamtpaketes behandeln, die meiner Überzeugung nach ganz entscheidende Bestandteile für die im Handel Beschäftigten darstellen.
Sie werden sich vielleicht daran erinnern, daß wir im Jahre 1991 mit der Änderung des Öffnungszeitengesetzes auch beschlossen haben, daß unter der Woche eine Öffnungszeit bis 21 Uhr möglich ist. Es war dies eine Bestimmung, die für die Angestellten mit ungeheuer großen Belastungen verbunden war, andererseits aber von den Kunden nicht wirklich angenommen wurde. Alle Pilotversuche, die dazu gemacht wurden, haben nicht wirklich jenen zusätzlichen geschäftlichen Erfolg gebracht, den man sich davon versprochen hatte.
Ich bin daher sehr froh darüber, daß wir diese extrem belastende Bestimmung für die Beschäftigten aus dem Öffnungszeitengesetz herausnehmen konnten und nun zu einer einheitlichen möglichen Öffnungszeit bis 19.30 Uhr gekommen sind.
Zum zweiten, sehr geschätzte Damen und Herren, war ursprünglich beabsichtigt, am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Samstag fallen, die langen Öffnungszeiten unbeeinflußt zu lassen. Es war für uns sehr wichtig, zu erreichen, daß im Gesetz – mit ergänzender Möglichkeit durch den Landeshauptmann – auch für die im Handel Beschäftigten familiengerechtere Beschäftigungszeiten vorgesehen sind, auch wenn jetzt beabsichtigt ist, daß am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Samstag fallen, 13 Uhr als gesetzlicher Rahmen vorgesehen ist.
Da ich die Worte "Landeshauptmann" beziehungsweise "Flexibilität" und "Gestaltungsmöglichkeit" verwendet habe: Ich betrachte es als richtig, daß den Landeshauptleuten im Rahmen der Öffnungszeiten entsprechender Spielraum gegeben wird, um eben regionalen, touristischen und auch zeitlich befristeten Situationen Rechnung tragen zu können. Ich erwarte aber auch, daß die Landeshauptleute mit dieser gesetzlichen Kompetenz sehr verantwortungsbewußt umgehen und dafür Sorge tragen, daß die Gesamtinteressen – eben jene der Beschäftigten, der Konsumenten und der Wirtschaft – berücksichtigt werden.