Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 43

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Sehr geschätzte Damen und Herren! Auf einen ganz elementaren Punkt möchte ich besonders zu sprechen kommen, einen Punkt, den in den Verhandlungen durchzusetzen uns gelungen ist. Sie wissen, daß ein freies Wochenende für Handelsangestellte ein bisher nicht erreichbares Ziel war. Es hat kaum Beschäftigte im Handel gegeben, die mit ihren Familien einmal wirklich ein ganzes freies Wochenende, sprich einen Samstag und Sonntag, verbringen konnten. Es war für uns daher ganz entscheidend, zu erreichen, daß es diese Freizeitqualität auch für im Handel Beschäftigte gibt, und es war für uns ganz wichtig, daß wir dies nicht nur durch kollektivvertragliche Rahmenbedingungen, sondern auch durch den gesetzlich abgesicherten Anspruch im Arbeitsruhegesetz durchgesetzt haben.

Dieses Gesetz, das vom Hohen Haus bereits beschlossen wurde, sieht vor, daß, wenn ein Angestellter, eine Angestellte an einem langen Samstag arbeitet, der nächste Samstag ein arbeitsfreier Samstag zu sein hat. Auch da haben wir auf Kleinbetriebe Rücksicht genommen und entsprechend flexiblere Möglichkeiten des Arbeitseinsatzes vereinbart. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Wer je mit im Handel beschäftigten Damen und Herren verheiratet oder befreundet war oder gesellschaftlichen Umgang hatte, weiß, was es bedeutet, nie ein gemeinsames Wochenende verbringen zu können, und kann sicherlich auch abschätzen, daß die Chance auf ein freies Wochenende eine ganz neue Qualität für den einzelnen und für die einzelne mit sich bringt.

Wir bewirken mit dieser Regelung aber auch – es gibt ja dann noch Zusatzbestimmungen, wonach auch Freizeitblöcke angespart werden können –, daß nicht nur ein freies Wochenende, sondern durch Mehrleistung oder auch durch Leistung in der Normalarbeitszeit noch ergänzende Tage erreicht werden können. Damit wird für die im Handel Beschäftigten eine komplett neue Qualität erzeugt, werden völlig neue Wege beschritten. Ich möchte das übertiteln mit einer politischen Vorgabe, die lautet: Deregulierung mit sozialer Regulierung.

Es war für mich kein Widerspruch, wie Dr. Stummvoll es bei seiner letzten Rede hier im Hohen Haus bezeichnet hat, aber ich bedaure das Verhalten der Wirtschaftsvertreter – auch wenn das hier zu begründen versucht wurde –, die dem Arbeitsruhegesetz nicht zugestimmt haben, weil das ein integrierter Teil des Gesamtpaketes gewesen ist. Ich sehe darin eine falsche Reaktion, was den Respekt vor den Wünschen und Ansprüchen der Mitarbeiter betrifft.

Ich habe, ganz ehrlich gesagt, die Haltung unseres Sozialpartners in diesem Zusammenhang nicht verstanden. Für mich kommt eine Liberalisierung nur dann in Frage, wenn auch soziale Schutzmechanismen mit eingeführt werden. Das gilt nicht nur für das Öffnungszeitengesetz, sondern grundsätzlich auch für andere Themen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, daß es uns noch nicht wirklich gelungen ist, jenen Damen und Herren, die im Handel beschäftigt sind, diese neue Qualität verständlich zu machen, weil sie sie auch noch nicht erlebt haben. Wir stoßen daher nach wie vor auf große Skepsis, ob die heutige Beschlußfassung zum Öffnungszeitengesetz tatsächlich ein großer Fortschritt auch aus der Sicht der Beschäftigten ist. Es ist daher unsere Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, daß die im Handel Beschäftigten diese neue Qualität tatsächlich erleben, daß sie jene gesetzlichen Möglichkeiten, die wir geschaffen haben, auch in Anspruch nehmen.

Ich möchte daher Erwartungen sowohl an die Wirtschaft als auch an die Länder formulieren. Die Wirtschaft soll sich uneingeschränkt zu jenen Bestimmungen bekennen und sie auch einhalten, die sowohl im Kollektivvertrag als auch in den beiden hier ausgearbeiteten Gesetzen formuliert wurden, und sie soll insbesondere darauf Rücksicht nehmen, daß es im Kollektivvertrag auch Entschlagungsbestimmungen gibt, wenn aus familiären, aus persönlichen Gründen manche Arbeitszeitformen nicht akzeptiert werden können.

Von den Ländern erwarte ich aber, daß sie ihrer Verantwortung nachkommen und den entsprechenden Ausbau von familienergänzenden Einrichtungen vornehmen sowie weiters die geänderten Bestimmungen auch bei der Fahrplangestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel be


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