Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 49

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weiter. Charakteristisch für die Qualifikation der Angestellten im sogenannten Versorgungshandel ist, daß praktisch keine kaufmännische Ausbildung mehr erforderlich ist. Regalbetreuung bedeutet lediglich, daß die Waren auf vorher von der Verkaufsleitung festgelegte Art präsentiert und dann laufend ergänzt werden.

Immer weniger Betriebe im Einzelhandel rekrutieren ihre Angestellten aus der eigenen Lehrlingsausbildung. Kennzeichnend dafür ist, daß die Zahl der Lehrlinge im Beruf des Einzelhandelskaufmannes zurückgegangen ist. Das heißt weiters, daß hier berufliche Perspektiven fehlen.

Die stärkste Belastung für die Beschäftigten im Handel stellt die immer unattraktiver werdende Arbeitszeit dar. Dafür lassen sich auch mehrere Begründungen anführen. Arbeitszeit und Öffnungszeit sind weitgehend entkoppelt. Im Einzelhandel gibt es einen besonders hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten, der fast ausschließlich aus Frauen besteht. Es sind sehr viele Alleinerziehende darunter. Der Anteil der Geschiedenen ist überdurchschnittlich hoch. Daraus resultiert ein besonders starkes wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, das von den Arbeitgebern vielfach auch rücksichtslos als Druckmittel angewendet wird.

Daher ziehe ich den Schluß: Die Probleme der Beschäftigten im Zusammenhang mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit im Handel werden durch die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten weiter verschärft.

Mit der Problematik der Handelsangestellten hat sich auch das Institut für Sozial- und Wirtschaftwissenschaften in Linz in einer Studie beschäftigt. Die Ergebnisse brachten genau jene Probleme zutage, die heute auch diskutiert werden.

Meine Schlußfolgerungen sind daher: Trotz der durch die Öffnungszeiten im Konkurrenzdruck gegebenen Voraussetzungen lassen sich für die Beschäftigten im Handel akzeptable Lösungen finden, was aber vor allem von folgenden Rahmenbedingungen abhängt: wenn eine längerfristige Planbarkeit zwischen Arbeitszeit und Freizeit möglich ist; wenn im Betrieb beziehungsweise in der Abteilung ein gutes Klima zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern herrscht; wenn es in gewissem Maße möglich ist, die Arbeitszeit nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten; wenn letztendlich der Betrieb bei der Vereinbarung von Arbeitszeiten auch auf die Lebensumstände der Beschäftigten Rücksicht nimmt.

Ob die beschlossene Regelung im Arbeitsruhegesetz, wonach jeder zweite Samstag als Ausgleich für die Arbeit am Samstag nach 13 Uhr freizugeben ist, von den Unternehmen auch tatsächlich umgesetzt wird, wird die Praxis zeigen. Die zuständigen Behörden sind aufgefordert, mit begleitender Kontrolle auf die Einhaltung hinzuwirken.

Auch die Ankündigung der Aufnahme zusätzlicher Beschäftigter wird zu beachten sein, denn die bisherige Praxis mit verlängerten Öffnungszeiten zeigte deutlich, daß in den meisten Fällen nur eine Verdünnung der Besetzung ohne tatsächliche Personalaufstockung erfolgte.

Meine Damen und Herren! Die Praxis wird zeigen, was der "Wandel im Handel" tatsächlich bringt. (Beifall bei der SPÖ.)

11.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte, Sie sind am Wort.

11.08

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Auf die grundlegende Bedeutung der Aufhebung der Ladenschlußzeiten ist mein Kollege Peter ja schon eingegangen, und viele meiner Vorredner haben hier bereits die Notwendigkeit des Handelns beschrieben. Es ist einfach – lassen Sie mich das nur mehr in einem Satz zusammenfassen – unbedingt notwendig, endlich die Möglichkeit zu schaffen, daß Unternehmer die Bedürfnisse der Kunden dann decken können oder dürfen – wir meinen ja nicht "müssen" –, wenn diese Bedürfnisse auch entstehen.


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