Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 64

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und sagen: Danke schön, das tue ich mir nicht an. Den Betrieb kannst du verkaufen oder behalten, ich übernehme ihn nicht.

Es gab auch oft die Situation, daß junge Sachverständige bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat tätig geworden sind, die sich einfach nicht um die Finanzierung gekümmert haben: 17, 18, 20 Punkte Auflagen quer durch die Palette, egal, was es kostet – das haben sich natürlich viele junge Leute nicht mehr angetan. Daher ist es wichtig, daß man da dementsprechend agiert.

Es ist jetzt möglich, daß der Betrieb einmal übernommen werden kann, daß die sogenannte Eignungsfeststellung später und human erfolgt, daß man die Punktation so macht, daß der Jungunternehmer einmal einen Teil dieser Auflagen erfüllen kann, was auch kostenmäßig vertretbar ist, und dann erst später die wirklich kostenintensiven Dinge erledigen muß. Ich glaube, diese Toleranz der Behörden, der Magistrate, der Bezirkshauptmannschaften ist wichtig.

War es bis jetzt zum Großteil eine Goodwill-Sache, war man auf die Art und Weise angewiesen, wie der jeweilige Beamte agiert hat, so ist es jetzt mehr oder weniger niedergeschrieben. Damit haben wir eine Garantie, daß die Betriebe dadurch erhalten werden, was nicht unwesentlich ist, denn dadurch können auch die Arbeitsplätze weiter gesichert werden. Daher ist das sicherlich eine notwendige Korrektur.

Daher glaube ich, daß diese Novelle nicht unnötig war, wobei ich festhalten möchte, daß die wirklich große Novelle erst kommen muß. Für diese werden wir uns sehr anstrengen, und wir freuen uns schon, wenn sie dementsprechend aktiv wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die nächste Wortmeldung ist von Frau Abgeordneter Rossmann. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

12.08

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! – Herr Bundesminister, ich trage Ihnen eine alltägliche Situation eines Unternehmers in Österreich vor:

Herr Christian H. hat von seinen Eltern einen Gasthof geerbt, der schon 150 Jahre in Familienbesitz ist. Mit viel Schwung und Elan baute der Jungwirt um, modernisierte seinen Betrieb. Abgesehen von den Strafen, die er zahlen mußte, verdonnerte ihn die Gemeinde zu einem neuen Betriebsgenehmigungsverfahren, das sich mittlerweile schon über ein Jahr hinzieht. Darauf sagt der arme, geplagte Unternehmer: Da vergeht dir alles, da verlierst du eigentlich jegliche Lust, etwas zu unternehmen. Christian H. überlegt, zu verkaufen und ins Ausland zu gehen. Was glauben Sie, was er im Ausland machen will? – Er sucht sich eine Stelle als Koch oder Kellner.

Herr Minister! Sie kennen das, das ist die alltägliche Situation in Österreich, wenn Betriebe übernommen werden – ob das jetzt den eigenen Familienbetrieb betrifft oder Betriebe anderer Unternehmer.

Deshalb gab es viele Intentionen auch von seiten der ÖVP in Richtung Bürokratieabbau, auch von Ihren Vorgängern, um endlich eine Vereinfachung des Betriebsanlagenverfahrens zu schaffen, um endlich dem neuen Unternehmer bei Betriebsübernahme einen möglichst unbürokratischen Zugang zu einem neuen Betrieb zu gewährleisten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es herrscht eine ständige Unsicherheit in rechtlichen und finanziellen Fragen, es ist jeglicher behördlicher Willkür Tür und Tor geöffnet, jeglicher behördlicher Willkür in bezug auf Behinderung wird Vorschub geleistet.

Ein Unternehmer will investieren – und er wird nur behindert. Er wird bei der Investition behindert, er wird bei der Innovation behindert, und er wird daran gehindert, neue Arbeitsplätze zu schaffen, er wird auch daran gehindert, Arbeitsplätze wenigstens zu erhalten, denn durch neue


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