Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 73

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Zum Energielenkungsgesetz: Davon sind natürlich Erdöl, gasförmige und feste Brennstoffe und Strom betroffen.

Zum Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz: Davon sind vor allen Dingen Lebensmittel, aber auch Trinkwasser, Tiere, die man zu Lebensmitteln verarbeiten kann, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und vieles andere mehr betroffen.

Ich glaube, daß diese Wirtschaftslenkungsgesetze sehr wichtig für unser Land sind, daher sind eine Verlängerung und Novellierung unbedingt notwendig. Ich wünsche uns allen und der Bevölkerung, daß der Fall, daß wir diese Gesetze brauchen, niemals eintreten wird! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

12.37

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Vorgangsweise der Einbringung dreier Abänderungsanträge, die jetzt knapp zu Beginn dieser Besprechung erfolgt ist, zeigt sehr deutlich auf, was man vom Parlamentarismus hier im Hohen Hause halten muß.

Im Ausschuß wurde klar festgehalten, daß wir – da die jetzigen Wirtschaftslenkungsgesetze überholt und nicht mehr brauchbar sind – die nächsten zwei Jahre dazu nutzen sollen, neue Verordnungen, neue Gesetze zu machen.

Ich habe vorhin sehr aufmerksam versucht, die Abänderungsanträge mitzulesen. Es wurde aber in zwei Fällen ein anderer Text vorgelesen als der, der mir vorliegt. Das ist eine Vorgangsweise, die einfach inakzeptabel ist! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Tichy-Schreder: Sie haben mir nicht zugehört!) Doch, ich habe sehr genau zugehört. Ich habe sogar mitgelesen, und ich habe es danach noch einmal gelesen. (Abg. Tichy-Schreder: Sie haben die Begründung nicht gehört, warum ich diese Anträge hier eingebracht habe! Das Bundesverfassungsgesetz war noch nicht beschlossen, daher konnten sie im Ausschuß nicht behandelt werden!) Das ist eine fadenscheinige Begründung, die eher nicht zählt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Tichy-Schreder: Mit diesem Beitrag sind Sie nicht ernst zu nehmen!)

Wir wollten an sich diesen Wirtschaftslenkungsgesetzen zustimmen, und zwar nicht deshalb, weil wir den Inhalt gutgeheißen hätten. Vor allem im Krisenfall sind die derzeitigen Bestimmungen mit großer Wahrscheinlichkeit als organisatorisch nicht funktionierend anzusehen. Die Misere in Wien im vergangenen Jahr hinsichtlich der Versorgung mit Milchprodukten war ein eindeutiger Hinweis auf diese vorhandene Schwäche.

Angesichts dieser Vorgangsweise werden wir den vorliegenden Gesetzen allerdings nicht zustimmen. Wir hätten zugestimmt, weil im Ausschuß Einhelligkeit darüber bestanden hat, daß diese Gesetze in zwei Jahren durch neue ersetzt werden und die Materie hiezu frühzeitig vorbereitet und vor allem auf parlamentarischer Ebene entsprechend abgehandelt wird.

Herr Minister! Ich würde Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, daß die Vorschläge tatsächlich frühzeitig eingebracht und dem Parlament zugeleitet werden. Soweit ich diese Abänderungsanträge in diesen zwei Minuten jetzt durchlesen konnte, habe ich gesehen, daß auch sie keineswegs die vereinbarte inhaltliche Verbesserung dieser Gesetze bringen. Herr Minister! Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang auch: Seien Sie nicht zu stolz, den im letzten Jahr von unserer Fraktion eingebrachten, aber abgelehnten Entwurf zum Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz dabei auch mitzuverwerten!

Ich möchte noch kurz auf die einzelnen Novellen eingehen und bleibe zunächst beim Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz. Dieses Gesetz ist auch novelliert in der vorliegenden Form nicht mehr brauchbar, weil die Versorgungssicherheit vor allem durch legistische Probleme, aber auch in Abgeltungsfragen nicht mehr hunderprozentig gegeben ist.


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