Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 107

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lokale Auswirkungen haben, der zuständigen Landesvertretung rechtzeitig zur Kenntnis gelangen. Der Bundesminister für Inneres hat Anliegen, über die bei der jeweiligen Landesvertretung Einvernehmen besteht, über deren Verlangen mit dieser zu erörtern.

(5) Anliegen von überregionaler Auswirkung, hat der Bundesminister für Inneres mit der Bundesvertretung zu erörtern, sofern die Mehrheit ihrer Mitglieder dies verlangt. Sofern zu Akten genereller Rechtssetzung ein Begutachtungsverfahren stattfindet, ist die Bundesvertretung zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Außerdem hat der Bundesminister für Inneres die Bundesvertretung jährlich mindestens dreimal zu einer Vollversammlung einzuberufen.

(6) Für die Wahl der Landesvertrauensmänner gilt 37d mit Ausnahme des Abs. 4 Z. 5 und 6. Der Landeshauptmann hat bei der Erstellung des Wahlvorschlages und der Bekanntgabe der Wahlergebnisse mitzuwirken."

4. Art. III. Z. 3 wird wie folgt geändert und lautet:

"36a Abs. 3 WG lautet:

§ 36a (3) Tauglichen Wehrpflichtigen, die

1. Schüler der beiden obersten Jahrgänge einer öffentlichen höheren Schule oder einer höheren Schule mit Öffentlichkeitsrecht sind, oder

2. sonst in einer Berufsvorbereitung stehen und durch Unterbrechung dieser Vorbereitungszeit einen bedeutenden Nachteil erleiden würden oder die andere rücksichtswürdige Umstände nachweisen, oder

3. ein Hochschulstudium betreiben oder sich nach dessen Abschluß auf eine zugehörige Prüfung vorbereiten oder

4. Turnusärzte nach § 2 Abs. 3 des Ärztegesetzes 1984 (ÄrzteG), BGBl. Nr. 373, sind, ist sofern militärische Erfordernisse nicht entgegenstehen, auf ihren Antrag vom zuständigen Militärkommando der Antritt des Grundwehrdienstes oder von Truppen- oder Kaderübungen aufzuschieben."

5. Art. III Z. 5 entfällt.

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Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend negative Entwicklung der Tourismuswirtschaft in Österreich (1617/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche jetzt, um 15 Uhr, die Debatte über den Tagesordnungspunkt Zivildienstgesetz und beginne mit der Behandlung der heute vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachten Dringlichen Anfrage. Diese ist bereits schriftlich verteilt worden und somit allen Abgeordneten zugegangen. Es handelt sich um die Anfrage 1617/J.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Nach vierzigjährigem ungebrochenen Wachstum hat der österreichische Tourismus 1992 eine Bruchlinie seiner Entwicklung durchlaufen. Ein vorläufiger dramatischer Tiefpunkt wurde 1996 erreicht.

Diese Entwicklung der Jahre 1992 bis 1996 war durchgehend negativ, sodaß mit wenigen erfolgreichen regionalen und betrieblichen Ausnahmen die wirtschaftliche Lage der Betriebe eine


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