Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 199

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In Art. IV Z 7 lautet § 94 Abs. 3:

"(3) Die §§ 45 Abs. 3, 46 Abs. 3, 57 Abs. 1 Z 11, 58 Abs. 1 Z 9 sowie § 58 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl.Nr. XXXX/YYY treten am 1. Juli 1997 in Kraft."

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben verlesene Antrag Elmecker, Platter steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hans Helmut Moser. (Zwischenruf des Abg. Anschober. – Abg. Hans Helmut Moser – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das tut dir weh! Mit der Europäischen Integration hast du deine Probleme, Kollege Anschober!)

22.59

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zunächst, Herr Präsident, darf ich Sie bitten, 5 Minuten Redezeitbeschränkung einzustellen.

Meine Damen und Herren! Wir diskutieren über die Neuerlassung eines Waffengesetzes. Wir diskutieren außerdem über einige Änderungen im Unterbringungsgesetz, Strafgesetzbuch und auch im Sicherheitspolizeigesetz.

Meine Damen und Herren! Der jetzt vom Kollegen Elmecker verlesene Abänderungsantrag ist ein Indiz mehr dafür, daß es sich bei diesem Paket um eine typische Ho-ruck-Aktion der Regierungsparteien handelt. Es ist typisch, daß man unter dem Zugzwang des Beitrittes zur Europäischen Union und am Vorabend des Beitrittes zum Schengener Abkommen noch ausständige Gesetzesmaterien rasch den EU-Bestimmungen anpassen muß. Darüber hinaus hat man es auch nicht für sinnvoll und notwendig erachtet, offene Fragen im Ausschuß einer eingehenden Diskussion zu unterziehen.

Ich gebe schon zu, Herr Bundesminister, wir hatten die Möglichkeit, im Sommer im Rahmen eines Unterausschusses wichtige Fragen zu diskutieren, Experten beizuziehen, aber angesichts der Regelungen, die von den Koalitionsparteien dann getroffen worden sind – wie beispielsweise die Frage des Psychotests oder die Abkühlphase –, wäre es durchaus notwendig und sinnvoll gewesen, im Ausschuß intensiver und ausführlicher zu diskutieren, und da Kollege Elmecker jetzt gemeint hat, das Gesetz soll erst mit 1. Juli in Kraft treten, hätten wir auch noch Zeit dazu gehabt. Es wäre also nicht notwendig gewesen, dieses Gesetz durch den Ausschuß zu peitschen.

Meine Damen und Herren! Zum Waffengesetz. Wir Liberale werden diesem Waffengesetz unsere Zustimmung nicht geben. Der Hauptkritikpunkt ist und bleibt die Frage der psychologischen Untersuchung, die Frage des Psychotests. Die hier getroffenen Regelungen sind absolut überzogen. Ich halte es wirklich für eigentlich nicht zumutbar, all jenen, die eine Waffe erwerben wollen, einfach zu unterstellen, daß das krankhaft ist, denn immerhin ergab eine Untersuchung, daß 83 Prozent derjenigen, die eine Waffe erwerben wollen, dies aus Angst um die persönliche Sicherheit tun und 74 Prozent dadurch mehr Schutz für ihre Familie haben wollen. All denen, meine Damen und Herren, Herr Bundesminister, zu unterstellen, daß sie, nur weil sie mehr Schutz für die Familie wollen, nur weil sie auch mehr persönlichen Schutz haben wollen, krank seien und deshalb einem psychologischen Test zu unterziehen wären, halte ich für übertrieben und auch für absolut unnotwendig. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Dazu kommt noch – das hat die Diskussion gezeigt, Experten haben sich dazu zu Wort gemeldet; da wäre es günstig gewesen, sich wirklich eingehend zu informieren, und das zeigt auch, daß wir im Ausschuß wirklich mehr debattieren und diskutieren hätten sollen –, daß es keinen zwingenden Zusammenhang zwischen der Waffenkriminalität


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