Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 200

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oder einer hohen Kriminalitätsrate und einem liberalen Waffengesetz gibt. Beispielsweise gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ein sehr restriktives Waffengesetz, aber eine höhere Kriminalität mit Waffen. In der Schweiz ist es gerade umgekehrt. Dort gibt es ein liberales Waffengesetz, aber wenig Kriminalität mit Waffen. Daher glaube ich, daß die Argumente, die Sie vorgebracht haben, nicht wirklich stimmen und nicht wirklich passen.

Meine Damen und Herren! Die Bestimmung ist ja auch deshalb total verunglückt, weil Sie im Waffengesetz eine Ausnahme vorgesehen haben, wonach der Inhaber einer Jagdkarte keine Verläßlichkeitsprüfung braucht. Und daß das nicht funktionieren kann, glaube ich, zeigen ja die Beispiele aus der Vergangenheit. Ich lese Ihnen nur einige Meldungen über Jagdunfälle in der Vergangenheit vor.

Jäger haben jüngst Wildschweine mit Haflingern verwechselt. Es ist dazu gekommen, daß Jäger einen Elch nicht erkannt haben, obwohl er ein streng geschütztes Tier ist. (Abg. Kiss: Das war ein Schweizer!) Und dann, meine Damen und Herren, kommt noch der Landesjagdmeister von Niederösterreich daher und fordert eine strenge Bestrafung. Keine Gnade!, sagt er und erklärt, das seien keine Jäger, sondern höchstens Jagdkarteninhaber gewesen. Und genau diesen Jagdkarteninhabern, die, wie man sieht, nicht einmal in der Lage sind, ein Wild zu erkennen, geben wir eine Ausnahmegenehmigung! Diese Bestimmungen sind wirklich total verunglückt. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! In diesem ganzen Paket, das heute beschlossen werden soll, ist noch eine Bestimmung enthalten, nämlich die Änderung des Unterbringungsgesetzes. Mit diesem Gesetz, mit dieser Novelle, Herr Kollege Kiss und Herr Bundesminister, wollen Sie die "Ges-Kartei" legalisieren. Kollege Elmecker hat hier die Vorteile dieser Neuregelung dargestellt. Ich gebe schon zu, daß damit eine Legalisierung erfolgt, aber die "Ges-Kartei" als solche bleibt erhalten, und das lehnen wir ab. Daher werden wir einer derartigen Novelle unsere Zustimmung auch nicht geben.

Genauso lehnen wir es ab, daß eine andere Kartei geschaffen wird, nämlich die Gefährderkartei nach dem Sicherheitspolizeigesetz. Es ist doch so, daß die Bedingungen, unter denen jemand in diese Kartei aufgenommen wird, zu wenig determiniert sind, meine Damen und Herren, auch wenn der Bezug zum Sicherheitspolizeigesetz gegeben ist. Es wäre notwendig gewesen, dies genauer zu bestimmen.

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich komme zum Schluß. Mit diesem Paket laufen die Vorbereitungen für die Rasterfahndung auf vollen Touren. Mit diesen Bestimmungen wollen Sie die totale datenmäßige Erfassung unserer Bürger. (Zwischenruf des Abg. Kiss. ) Mit diesen Bestimmungen treten Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, die Bürger- und Menschenrechte mit Füßen. Daher werden wir Liberale diesen Bestimmungen nicht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

23.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Platter. Er hat das Wort.

23.07

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über den Entwurf dieses neuen Waffengesetzes debattieren, so möchte ich mich zunächst ganz allgemein mit den Vor- und Nachteilen eines restriktiven Waffengesetzes auseinandersetzen.

Sinn eines Waffengesetzes soll es sein, den zivilen Zugang zu den Schußwaffen aus dem Blickwinkel zu regeln, daß damit eine wirksame Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung der Straftaten mit Schußwaffen gesetzt wird. Es sind zweifellos schon schreckliche Gewaltverbrechen mit Schußwaffen verübt worden, und man läuft aufgrund dieser Einzelbeispiele manchmal Gefahr, bei der Gesetzwerdung die nüchterne und sachliche Betrachtung gerade bei solch sensiblen Bereichen, wie es der Waffenbesitz ist, zu vernachlässigen. (Abg. Hans Helmut Moser: Aber diesen Leuten soll man keinen Persilschein ausstellen!)


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