Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 229

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daß gebürtige österreichische Staatsbürger, die politische Ämter wahrnehmen, manchmal nicht das vorweisen können, was man als ausreichende Kenntnisse der österreichischen Kultur, der österreichischen Geschichte und insbesondere auch des österreichischen politischen Systems auffassen kann, sonst hätten wir eine ganz bestimmte Wahlwiederholung im heurigen Jahr nicht gehabt. (Beifall beim Liberalen Forum.) Das war ein Fundamentalfehler in der Einschätzung der Frage: Wo bin ich wahlberechtigt?

Und das wäre etwas, was man, wenn ich den Antrag hier richtig lese, eigentlich schon voraussetzen sollte, denn wenn das schon zur Grundlage gemacht wird, dann müßte man eigentlich erwarten dürfen, daß jemand weiß, daß er, wenn er in einem Wahlverzeichnis nicht eingetragen ist, auch nicht wahlberechtigt ist. Ich bin trotzdem der Meinung, daß wir die Kollegin Moser nicht ausbürgern sollten. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und des Abg. Ing. Kaipel. )

1.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag durch 301/A dem Ausschuß für innere Angelegenheiten zu .

19. Punkt

Erste Lesung des Antrages 310/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen damit zum 19.  Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Die erste Wortmeldung kommt vom Antragsteller, von Herrn Abgeordneten Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.04

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Zur Begründung mußte ich meine Wortmeldung jetzt unterbrechen, denn es ist leider nicht möglich, zwei erste Lesungen unter einem zu verhandeln. Sie werden verstehen, daß es nicht Eitelkeit ist, wenn ich zu dem von mir selbst gestellten Antrag, zu dem ich eine erste Lesung beantragt habe, doch wenigstens zwei Sätze sage.

Ich möchte – ohne einen falschen Eindruck zu erwecken – zum eigenen Antrag zum Staatsbürgerschaftsgesetz wenigstens die Bitte aussprechen, daß Sie ihn gründlich, wirklich gründlich studieren und erkennen mögen, daß dieser Antrag die gegenteilige Philosophie des Antrages hat, den wir gerade behandelt haben. Er zielt ab auf die Doppelstaatsbürgerschaft, das heißt, er entmythologisiert die Staatsbürgerschaft. Er setzt die Fristen auf die Hälfte herab – von zehn auf fünf und von 30 auf 15 Jahre –, er schafft einen anderen Zugang, der nicht nur Abstammung heißt, sondern der auch Geburtsort und Land heißt, in dem man aufgewachsen ist – er führt also das ius soli sehr vorsichtig in das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ein. Er ist auf Integration gerichtet, er ist das, was wir uns erhofft hätten im Rahmen eines Integrationspakets der Bundesregierung, auf das wir jetzt schon seit 24 Monaten warten.

Wir waren halt ungeduldig und haben hier einen integrativen Staatsbürgerschaftsantrag eingebracht. Ich bitte um eine ehrliche Diskussion im Ausschuß, damit wir uns langsam europäischen Standards annähern und nicht nach hinten gewendet in mittelalterliche zurückfallen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

1.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Da niemand mehr zu Wort gemeldet ist, ist die Debatte geschlossen.

Ich weise den Antrag 310/A dem Ausschuß für innere Angelegenheiten zu .


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