Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 45

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Bei der grundbücherlichen Sicherstellung der Erwerber auf den zu bebauenden Liegenschaften etwa wird schon derzeit meist ein Rechtsbeistand als Treuhänder beigezogen, und auch die Einschaltung eines Ziviltechnikers oder Sachverständigen zur Feststellung des Baufortschrittes ist dort nichts Neues, wo der oder die Erwerber mit Kreditmitteln finanzieren, die nach Baufortschritt ausbezahlt werden.

Für diese Baufortschrittskontrolle im Rahmen des Ratenplans genügen einige Besichtigungen durch einen Sachverständigen auf der Baustelle, deren Kosten sich für den einzelnen Erwerber wirklich nicht gravierend zu Buche schlagen. Andererseits wird dadurch sichergestellt, daß der Erwerber nicht mehr an Vorauszahlungen an den Bauträger leistet, als der tatsächlichen Wertsteigerung der ihm zustehenden Liegenschaft oder des Liegenschaftsanteiles entspricht.

Wenn der Bauträger die Erwerber durch eine Bankgarantie sichern will, so hängen deren Kosten sehr von der Bonität des Bauträgers ab. Bei guter Bonität belaufen sich derzeit die Kosten auf deutlich unter 1 Prozent pro Jahr der besicherten Summe.

Schließlich besteht im geförderten Wohnbau auch die Möglichkeit, daß die Förderungsstellen der Länder für eine gleichwertige Sicherstellung des Erwerbers Sorge tragen und damit die Sicherungspflicht des Bauträgers erfüllt wird.

Ich bin jedenfalls erleichtert, daß angesichts der leider nicht allzu rosigen Konjunkturerwartungen der Baubranche das Bauträgervertragsgesetz nun beschlossen wird und damit in Zukunft gewährleistet ist, daß die oft größte Investition, die jemand im Laufe seines Lebens tätigt – oft unter Heranziehung aller seiner Ersparnisse, Hilfestellung durch die Familie, Aufnahme eines Kredites –, künftig nicht, jedenfalls nicht in existenzbedrohender Weise verlorengehen kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. Freiwillige Redezeit: 6 Minuten.

10.59

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! In Österreich werden im langjährigen Durchschnitt fast 50 000 Wohnungen pro Jahr fertiggestellt, neu errichtet – und das in einer durchaus begrüßenswerten Vielfalt. Neben den Wohnungen, die vom Eigentümer in Form eines Eigenheimes selbst errichtet werden, gibt es private Bauträger, gemeinnützige Bauträger und öffentlich-rechtliche Bauträger, die diese Wohnungen errichten. Es gibt Wohnungen, die mit öffentlicher Förderung unterschiedlich nach den Regelungen unserer neun Bundesländer – das ist verländert worden – finanziert werden, und es gibt auch Wohnungen, die völlig frei finanziert errichtet werden.

Beim größten Teil dieser fast 50 000 Wohnungen pro Jahr gibt es Gott sei Dank auch keine Probleme. Die Erwartungen des Wohnungswerbers werden erfüllt. Aufsehen erregen natürlich die Ausnahmen, die Ausreißer. Sie erregen nicht nur Aufsehen, sondern sie treffen auch den Wohnungswerber hart, weil dieser oft vor der Situation steht, weder Wohnung noch Geld zu haben. Aufgrund der Kosten, die die Errichtung einer Wohnung verursacht, und der Kosten, die Finanzierungen verursachen, sind die Bauträger bestrebt, möglichst große Zahlungen schon vor Fertigstellung vom Wohnungswerber zu erhalten. Da geht es oft um Hunderttausende Schilling.

Wenn da etwas passiert, wenn entweder von vornherein unseriös gehandelt wird – der Name Itzlinger ist als wirklich fatales Beispiel bereits genannt worden – oder man sich einfach verkalkuliert, wenn es dazu kommt, daß ein Bauträger seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder in Konkurs geht, dann sind Wohnung und Geld futsch.

Das in Zukunft zu verhindern, ist Sache und ist Sinn des Bauträgervertragsrechtes. Ich halte es für sehr gut, daß die Initiative sogar von den gewerblichen Bauträgern selbst ausgegangen ist, die Seriosität auf dem Markt herstellen wollten. Ich glaube, mit diesem Gesetz gelingt dies auch.


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