Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 58

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richtig!) Wir sind nach wie vor der Meinung, daß es über den Kreis der wirklich Betroffenen hinaus keine Parteienstellung geben soll. (Beifall bei der ÖVP.)

Was die Abschaffung der 90-Tage-Frist betrifft: Diese ist doch zumindest ein Hinweis darauf, daß Verfahren, wie du schon richtig gesagt hast, rasch abgewickelt werden sollen. Diese begrenzte Frist ist einfach ein deutlicher Hinweis darauf. Ich glaube, eine Abschaffung würde nur zu Endlosverfahren führen. Ich sehe wirklich keinen Sinn darin, das zu ändern.

Beim Gentechnikregister sehe ich auch große Gefahr von Mißbrauch.

Bezüglich der Gentechnik-Kommission: Eine Verpolitisierung dieser Kommission halte ich wirklich nicht für sinnvoll. Die Kommission hat sich bisher mit grundsätzlichen Fragen beschäftigt, sie hat die Behörde beraten, sie hat ja nicht Einzelfälle behandelt und soll das auch weiterhin nicht tun. Es ist ja im Gentechnikgesetz vorgesehen, daß ab 1998 jeweils im Dreijahresrhythmus ein Bericht über den Vollzug dieses Gesetzes vorgelegt werden soll.

Noch ganz kurz zur Haftungsfrage: Ich glaube, daß wir im Produkthaftungsgesetz schon ein sehr hohes Maß an Schutz haben. Das ist im Gentechnikgesetz noch ergänzt worden, indem Ausnahmen beseitigt worden sind. Ich meine nach wie vor, daß es nicht sinnvoll ist, ähnlich wie bei Verfahrensfragen in anderen Materien auch Haftungsfragen in Materiengesetze hineinzupacken, da das zu einer argen Zersplitterung des Ganzen führen würde.

Ich glaube, wir sollten trachten, daß wir in Umsetzung der Lugano-Konvention das Umwelthaftungsgesetz in einer vernünftigen und akzeptablen Form auf den Tisch bekommen. Vielleicht kann die EU-Richtlinie bei dieser Umsetzung noch eine Hilfestellung bieten. Aber Spezialhaftungen in allen möglichen Materiengesetzen lehne ich persönlich ab, denn ich halte, wie ich nochmals betonen muß, die Gefahr der Zersplitterung einfach für zu groß. Wir sehen das in anderen Gesetzen ja auch.

Zur konkreten Vorgangsweise: Ich glaube, daß es keiner Änderung des Gentechnikgesetzes bedarf. Die Haftungsfrage soll in Umsetzung der EU-Richtlinie gesamthaft gelöst werden und nicht im Materiengesetz. Was wir brauchen, ist endlich eine rasche Kennzeichnung mit einer durchdachten Lösung, die uns die Gesundheitsministerin dringend vorschlagen sollte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

11.56

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine lieben Vorredner! Ich finde, es ist falsch, sich erst den Kopf darüber zu zerbrechen, was man tut, wenn der Fall bereits eingetreten ist. Viel sinnvoller wäre es, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, was man tut, um zu verhindern, daß der Fall eintritt. Ich glaube, das wäre die richtige Vorgangsweise! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Hier ganz einfach von einer "Zukunftstechnologie" zu sprechen, finde ich doch etwas dreist. Darüber kann man durchaus unterschiedlicher Auffassung sein. (Zwischenruf des Abg. Dr. Leiner. ) Erst die Geschichte, Herr Kollege Leiner, wird darüber urteilen können, ob es sich da um eine Zukunftstechnologie handelt, die auch ein kleines Restrisiko in sich geborgen hat. Tschernobyl ist einfach Geschichte, und über diese Ereignisse können auch Sie nicht hinweggehen. Diese müssen Sie zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Leiner: Und die Patienten? Sagen Sie das den Patienten!) – Darüber besteht doch wohl Einigkeit, daß bei Tschernobyl auch nur das Restrisiko zum Tragen gekommen ist!

Der Weg, den Sie gehen wollen, den die Bundesregierung gehen will, den Frau Minister Krammer gehen will, läßt die Entscheidung des einzelnen nicht mehr zu. Sie wollen zwangsbeglücken! Diese Verordnung über neuartige Lebensmittel und Zutaten macht die Entscheidung für den Konsumenten nahezu unmöglich. Das muß man einmal klar und deutlich festhalten,


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