Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 61

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technikkommission vertreten ist, und es müßte auch zivilrechtliche Haftungsregelungen geben. Wir haben das alles bei den Verhandlungen zum Gentechnikgesetz besprochen und gefordert; es ist leider nicht durchgeführt worden.

Ich möchte auch nochmals darauf hinweisen, daß die gentechnisch veränderten Organismen, die in den Anlagen erzeugt werden, nach wie vor keiner UVP unterliegen. Wir haben einen entsprechenden Gesetzesantrag eingebracht, der von den Regierungsparteien erst vor zwei Wochen abgelehnt wurde. Auch das müßte bei einer Novelle des Gentechnikgesetzes endlich durchgesetzt werden. Es ist ein Unding, daß alle anderen Industriebereiche einer UVP unterzogen werden und nur der Bereich der Gentechnik vollständig ausgespart wird.

Ganz kurz noch zum angeblichen Wundermittel der Kennzeichnung, wo es heißt, die Leute müssen das ja nicht kaufen, wenn sie nicht wollen, und wir müssen nur umfassend kennzeichnen. – Die Kennzeichnung ist überhaupt kein Wundermittel, vor allem dann nicht, wenn sie nicht lückenlos erfolgt. Leider wird das nicht der Fall sein, es wird keine lückenlose Kennzeichnung geben. Der Kompromiß, der vom Vermittlungsausschuß im Rahmen der EU ausverhandelt wurde, stellt sicherlich keine lückenlose Kennzeichnung dar. Gekennzeichnet wird nur dann, wenn eine Nachweisbarkeit der entsprechend gentechnisch veränderten Substanzen besteht. Das noch größere Problem ist aber: Wenn es so ist, wie wir den Entwurf interpretieren, nämlich daß die Kennzeichungsverordnung nur für jene Produkte, die erst nach Inkrafttreten der Verordnung von der EU-Kommission bewilligt werden, anzuwenden ist, dann wird sie sicher nicht für all jene gentechnisch veränderten Produkte gelten, bei denen die Sojabohne verarbeitet wurde. Für 30 000 bis 40 000 Produkte würde diese Verordnung also überhaupt nicht gelten.

Wir haben mehrmals die Gesundheitsministerin aufgefordert, uns zu erklären – wir werden das auch in einer parlamentarischen Anfrage machen –, ob die Auffassung, die uns Brüssel vorgelegt hat, tatsächlich stimmt, denn es wäre ein unglaublicher Skandal, wenn die Bevölkerung beruhigt wird, daß ja ohnehin gekennzeichnet wird, die Verordnung dann aber so spät in Kraft tritt, daß ein großer Teil nicht berücksichtigt wird.

Ich gebe Kollegen Schweitzer völlig recht, wenn er meint, die Kennzeichnung sei vor allem in der Praxis keine Lösung. Man stelle sich den Alltag vor: gestreßte Frauen, die in den Supermärkten mit der Notwendigkeit konfrontiert sind, sich eine halbe Stunde oder Stunde nur damit zu beschäftigen, sich ganz genau anzusehen, ob ein gentechnisch verändertes Produkt dabei ist oder nicht. Das muß man dann tatsächlich bei jedem Produkt, das man in die Hand nimmt, genau überprüfen. Man wird erst sehen, wie das angeschrieben sein wird. Es gibt viele Umfragen – wir haben selber einmal eine gemacht –, wie es mit dem Wissen der Konsumenten die Inhaltsstoffe im Chemikalienbereich betreffend aussieht. Von 1 000 Befragten wußte eine einzige Person, was die E-Nummern auf den Lebensmitteln überhaupt bedeuten, und diese Person war eine Chemikerin der Lebensmitteluntersuchungsanstalt. Ansonsten wußte überhaupt niemand, was das bedeutet!

Es geht also auch darum, wie deutlich, wie transparent und wie vernünftig man eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Produkt anbringt – neben den ganz praktischen Problemen, die in diesem Haus übersehen werden, nämlich wie es Leuten wirklich geht, die meistens gestreßt einkaufen gehen.

Es geht bei Produkten, die ein großes Risiko beinhalten, nicht darum, den freien Zugang zu gewährleisten, sondern die Politik muß die Gesellschaft vor gefährlichen Entwicklungen und auch vor gefährlichen Produkten schützen. Wir glauben, daß die Gentechnik im Lebensmittelbereich nichts verloren hat, daß das zu verbieten ist. Die Ministerin muß endlich einen Importstopp verhängen für Produkte aus der gentechnisch veränderten Sojabohne. – Danke. (Beifall bei den Grünen, den Freiheitlichen und beim Liberalen Forum.)

12.11

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Salzl. – 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.


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