Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 62

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12.11

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bedingt durch die Diskussion der letzten Wochen und Monate ist die Novellierung des Gentechnikgesetzes aktueller denn je. Während Biotechnologie, Gentechnik aus vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken sind, ja in der Medizin sogar lebensnotwendig geworden sind, sind sie im Bereich der Lebensmittelproduktion mehr als umstritten. Wir erleben dies ja gerade in bezug auf das gentechnisch veränderte Soja der Firma Monsanto, wo mit Demonstrationen und Blockaden versucht wird, dieses Produkt vom Markt fernzuhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade in der Lebensmittelerzeugung ist weniger die Qualitätsverbesserung Ziel der Gentechnik, sondern da geht es hauptsächlich um Profit, um die Herabsetzung der Produktionskosten und um die Vereinfachung von Herstellungsprozessen. Es soll vor allem die industrielle Massenproduktion ermöglicht werden, egal, ob dies der Konsument will oder nicht. Derzeit wird nach dem Motto agiert: Wenn man wissenschaftlich nicht nachweisen kann, daß etwas gefährlich ist, dann gilt es automatisch als ungefährlich. (Abg. Aumayr: Als gesund!)

Wenn man weiter unter diesem Motto agiert, dann wird die Unwissenheit zum Sicherheitsrisiko. Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Mit Ihrer Säumigkeit setzen Sie die Bevölkerung diesem Risiko aus. Ich bin mit meiner Meinung sicherlich nicht allein, sondern viele Experten vertreten die gleiche Meinung.

Um dieses Sicherheitsrisiko weitestgehend auszuschließen, müssen rasch klare Regelungen her. Es muß eine rechtliche Regelung erfolgen, die unverzüglich eine umfangreiche Kennzeichnungspflicht vorsieht. Und was wir ebenfalls möglichst rasch schaffen müssen, ist eine Gefährdungshaftung mit Beweislastumkehr, und dies in unbegrenzter oder möglichst unbegrenzter Deckungshöhe.

Ich glaube, diese Novellierung muß möglichst rasch erfolgen, und ich sehe den Antrag des Liberalen Forums als gute Diskussionsgrundlage, zumal dieser weitestgehend identisch ist mit dem freiheitlichen Antrag, den wir bereits am 22. Mai 1996 eingebracht haben.

Auch in unserem Antrag sind die zentralen Punkte die Haftungsfrage, der Verursachernachweis und die Deckungsvorsorge. Und ich freue mich schon, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf die Diskussion über diese Novelle im zuständigen Ausschuß. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Aumayr. – Gleichfalls 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

12.14

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Bei der Gentechnik gilt wie in vielen anderen Bereichen, daß die Regierungsparteien auf allen Linien umgefallen sind. Ich erinnere nur daran, wie sich die ÖVP-Abgeordneten im Europäischen Parlament bei der Abstimmung über den Euratom-Vertrag oder vor kurzem bei der Abstimmung über die Trinkwasserrichtlinie verhalten haben. (Abg. Mag. Barmüller: Was war da?) Da ist es jetzt zu einer völligen Freigabe der Pestizide im Trinkwasser gekommen. Das kann man beliebig fortsetzen. Das heißt, SPÖ und ÖVP sind beim Schutz der Konsumenten wirklich säumig beziehungsweise fahrlässig.

SPÖ wie ÖVP befinden sich vollständig in Geiselhaft der Chemie, und die Frau Gesundheitsministerin hat alle Versprechen gebrochen. Sie geht grob fahrlässig mit der Gesundheit der Konsumenten und mit der Gesundheit unserer Kinder um. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das, was die Gesundheitsministerin mit dieser mickrigen Kennzeichnung gemacht hat, ist genau das, wonach die Genlobby in Brüssel verlangt. Diese spärliche Kennzeichnung für genmanipulierte Nahrung wollte die Genlobby. Alle Nahrungsmittel, deren Eigenschaften nicht gravierend verändert wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden, meine Damen und Herren!


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