Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 70

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Frau Motter – sie ist doch da – möchte ich doch sagen, ich glaube einfach nicht, daß hier im Parlament die Braven und in den Ländern die Bösen sind. Denn die nützen sie dann aus. Wir machen die guten Gesetze, und die in den Ländern machen schlechte Gesetze. – So haben Sie es dargestellt.

Ich meine, wir dürfen doch auch von unseren Kolleginnen und Kollegen in den Ländern annehmen, daß sie auch Verantwortung haben, daß sie auch ein Gewissen haben und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen werden, um den Ärzten entgegenzukommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich, ich finde es tragisch, daß es die Causa Poigenfürst hat geben müssen, daß es die EU vorschreibt, daß wir jetzt erst dazukommen, daß wir überhaupt ein Arbeitszeitgesetz für die Gesundheitsberufe und die Ärzte zustande gebracht haben. (Abg. Dr. Pumberger: Der Konsultationsmechanismus hat schon gegriffen!) Das gestehe ich ein, daß diese 100 Stunden pro Woche jetzt einmal passé sind. Wenn wir aber über Arbeitszeit und Arbeit in den Krankenhäusern sprechen, dann müssen wir auch einmal davon sprechen, welche Aufgaben ein Krankenhaus überhaupt zu erfüllen hat.

Für mich hat das Krankenhaus drei Aufgaben zu erfüllen: erstens die Patientenversorgung, zweitens die Ausbildungsfunktion und Weiterbildungsfunktion, auch der Kollegen im Umfeld, und drittens eine wissenschaftliche Funktion. Diese Funktionen zusammen brauchen natürlich Zeit. Aber wir wissen ganz genau, daß eben der Arztberuf und der Pflegeberuf keine Berufe sind, die man im Rahmen einer 40-Stunden-Woche abdienen kann. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. )

Arzt sein heißt, glaube ich, wesentlich mehr, vielleicht nicht Tierarzt sein, aber Arzt sein heißt halt mehr, heißt Dienst am nächsten, heißt Engagement für den kranken Mitmenschen. Manche Operationen können halt nicht verschoben und müssen durchgeführt werden. Ich kann nicht das Besteck um 19 Uhr weglegen oder einen Patienten mit einem Herzinfarkt einfach liegenlassen, sondern ich muß weiterarbeiten.

Ich glaube, daß man diese Aspekte miteinbringen muß. Das darf natürlich nicht bis zur Ausbeutung gehen, davon bin ich auch überzeugt. Aber dem ist in diesem Gesetz wirklich Rechnung getragen worden. Ich glaube, es wurde schon aufgezeigt, daß eben die entsprechenden Regelmechanismen eingebaut wurden.

Mit diesem Arbeitszeitgesetz wird die Qualität der medizinischen Versorgung meiner Meinung nach wesentlich verbessert. (Abg. Dr. Pumberger: Na geh!) – Dem Vorwurf, daß die Kollegen in den Krankenhäusern schlafen und sich ausruhen können, möchte ich ganz entschieden entgegenhalten, daß selbst ein Schlaf im Krankenhaus sehr oberflächlich ist, weil einen die Sorge um die schwerkranken Patienten doch nicht wirklich schlafen läßt. Ich selbst habe zwölf Jahre in einem Schwerpunktkrankenhaus in einer internen Station Dienst gemacht, vom Assistenzdienst bis zum Oberarztdienst, und weiß, wovon ich hier spreche.

Auch wenn man nur einmal aufstehen muß, kann man oft nicht mehr einschlafen, wenn der Patient so schwer krank ist, daß einen die Sorge um ihn nicht mehr zur Ruhe kommen läßt. Das muß man schon mitberücksichtigen.

Auf der anderen Seite muß ich natürlich sagen, in einem 400-Betten-Krankenhaus in Österreich sind in der Nacht durchschnittlich vier bis fünf Aufnahmen pro Monat auf der Chirurgie. Wir haben das in einem Schwerpunktkrankenhaus mit 400 Betten in Österreich erheben lassen: vier bis fünf Aufnahmen. Bis durchschnittlich 22 Uhr sind in diesem Krankenhaus sämtliche Operationen abgeschlossen gewesen. Also damit ist auch die Problematik der Rufbereitschaft aufgezeigt.

Ich möchte nur noch einen Aspekt erwähnen, nämlich daß jungen Kollegen in einem Krankenhaus auch die Möglichkeit geboten werden sollte, dort wissenschaftlich tätig zu sein, daß sie auch einmal am Samstag und am Sonntag hineingehen können und nicht eine starre Regle


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