Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 83

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Eines kann ich nicht verstehen: Im 15a-Vertrag betreffend die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenhausfinanzierung sind im Artikel 22 die Landeskommissionen vorgesehen. Da steht: Die Landeskommissionen sollen die Eindämmung der Nebenbeschäftigungen von in Krankenanstalten beschäftigten Ärzten in Form einer Niederlassung in freier Praxis erwirken. – Na, das ist ja toll! Jetzt wird sogar geregelt, was der Arzt in der Freizeit zu tun hat, er darf sich auch nicht mehr niederlassen, wie er will. Kompliment an diejenigen, die das geschaffen haben! Also nicht nur, daß man die Rufbereitschaft so regelt, daß der Arzt auch in seiner Freizeit im Dienst ist, er wird nur nicht dafür bezahlt, nein, ein Arzt darf sich auch nicht in der freien Praxis niederlassen, wenn er in einem Krankenhaus angestellt ist. Also das geht wirklich zu weit! Es ist unglaublich, welche Regelungswut man da entwickelt!

Ich würde mir den freien Kassenzugang für alle Ärzte wünschen. Das würde eine Verbesserung der Qualität bringen, das würde mehr Konkurrenz bringen, das heißt, das würde auch für den Patienten mehr Zuwendung vom Arzt bringen.

Ich glaube, daß das eine sinnvolle Regelung ist, aber ich glaube nicht, daß man über Regelungen von Freizeit, über Verbote eine Verbesserung des Gesundheitssystems erwirken kann. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Herr Rasinger! Sie werden mir dann sagen, ob Sie damit einverstanden sind, daß Ärzten, die im Krankenhaus angestellt sind, eine freie Niederlassung nicht gewährt wird. Ich glaube, daß das absolut nicht in Ihrem persönlichen Interesse sein kann – und auch nicht im Interesse der Patienten, die Sie in der freien Niederlassung betreuen.

Ich halte das deswegen für einen Humbug, weil ich gerne von jenem Mann oder von jener Frau nach einer Operation in der freien Praxis betreut werden möchte, der in mir "herumgewühlt" hat. Ich glaube, daß man das dem Patienten zugestehen sollte, und deswegen sehe ich nicht ein, warum dies in einer §-15a-Vereinbarung geregelt werden sollte. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten.

13.47

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Krankenschwester, die im Spital eines privaten Rechtsträgers mit Engagement und mit großem persönlichem Einsatz die Patientinnen und Patienten pflegt, ist als Arbeitnehmerin durch das Arbeitszeitgesetz geschützt. Wenn diese Krankenschwester ihre Arbeit, die gerade für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen oft nicht Beruf, sondern Berufung ist, als öffentlich Bedienstete verrichtet, hat sie als Arbeitnehmerin diesen arbeitszeitgesetzlichen Schutz nicht.

Ich möchte hier schon betonen – weil mir vorkommt, daß diese Diskussion ein bißchen sehr einseitig nur eine Gruppe der Gesundheitsberufe, nämlich die, die in der Hierarchie an der obersten Stelle sind, hervorhebt –, daß wir mit dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz nicht nur für Ärzte, sondern auch für die große Gruppe der Angehörigen der Gesundheitsberufe ein einheitliches und zugleich praktikables Arbeitszeitrecht schaffen.

Es ist nicht nur die EU-Richtlinie, die eine Anpassung erfordert, sondern es sind gerade die jahrelangen Bemühungen der Vertreterinnen und Vertreter der "Fachgruppe Gesundheitsberufe im ÖGB", die durch beharrliche Vorarbeiten einen wesentlichen Beitrag zu dieser wichtigen Arbeitnehmerschutzbestimmung geleistet haben.

Kollege Öllinger formuliert ja selbst in seiner abweichenden Stellungnahme, daß es nicht erst seit diesen zwei Jahren, sondern bereits seit Beginn der neunziger Jahre Bemühungen gibt, die Arbeitszeit in den Spitälern zu humanisieren und menschenwürdige Arbeitsbedingungen auch für diese Berufsgruppe zu schaffen.

Das ist richtig. Er verschweigt allerdings, daß das vor allem die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und die SPÖ gemacht haben.


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