Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 91

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Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat meiner Meinung nach mit Arbeitnehmerschutz überhaupt nichts zu tun, und ich glaube, daß diese Bestimmung hier fehl am Platze ist. Es wäre meiner Meinung nach viel gescheiter, den Unterschied bei der sogenannten Wurstsemmelsteuer endlich einmal aufzuheben. Ich weiß, Herr Bundesminister, daß Sie dafür nicht zuständig sind, sondern der Herr Finanzminister, aber es ist einfach ein Unding, wenn heute Mitarbeiter, die in einem Bereich beschäftigt sind, wo sie die Möglichkeit haben, ein Kantinenessen zu sich zu nehmen oder in Gastwirtschaften einzukehren, wo sie steuerbegünstigt Mahlzeiten einnehmen können, bevorzugt sind gegenüber jenen Arbeitnehmern, die auspendeln oder an Betriebsstätten arbeiten, wo sie praktisch von ihrem Nettolohn ihre Jause selbst kaufen müssen.

Das ist eine steuerliche Ungerechtigkeit, aber vielleicht erhören Sie als verantwortungsvoller Bundesminister meine Anregung, Herr Bundesminister, und drängen darauf, daß der Herr Finanzminister doch einmal eine diesbezügliche Regelung einführt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Künftig sind Arbeitgeber auch verpflichtet, die Arbeiterkammer, also die Interessengemeinschaft der Arbeitnehmer, über die Kündigung und Entlassung von Sicherheitsvertrauenspersonen zu informieren. Wird diese Mitteilung unterlassen, kann sich die Anfechtungsfrist von einer Woche auf maximal vier Wochen verlängern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte diese Informationspflicht für äußerst positiv, die Anfechtungsfrist halte ich aber ganz einfach für eine Augenauswischerei, denn was nützt die Ausweitung der Anfechtungsfrist von einer Woche auf vier Wochen, wenn eine Sicherheitsvertrauensperson dafür zur Verantwortung gezogen wird, daß irgend etwas im Betrieb nicht in Ordnung ist, worauf diese den Chef schon ein paarmal aufmerksam gemacht hat und der alles abstreitet. Es bedarf einfach eines besseren Kündigungsschutzes für die Sicherheitsvertrauenspersonen, und der müßte hier eigentlich vorgesehen werden.

Im Mai 1994, bei der letzten Beratung zum Arbeitnehmerschutzgesetz, hat der Generalsekretär der Bundeswirtschaftskammer, Herr Kollege Stummvoll (Abg. Dr. Stummvoll: Bitte sehr! Was gibt es?), gemeint – ich habe mir das aus den Protokollen herausgesucht und zitiere jetzt –: "Die Wirtschaft hat immer eine Formel gehabt, diese hat gelautet: Gesundheit – ja, Bürokratie und Schikane – nein!" (Abg. Dr. Stummvoll: Jawohl! Richtig!) "Und diese Formel wird auch in Zukunft gelten. Sie bringt uns auch heute dazu, ja zu sagen, weil wir glauben, daß es in diesem Gesetz tatsächlich um Gesundheitsvorsorge und nicht um Bürokratie und Schikane geht." – Das war im Mai 1994, Herr Generalsekretär! (Abg. Dr. Stummvoll: Bei der Vollziehung hat sich herausgestellt, das ist doch bürokratisch, darum machen wir heute die Novelle!) Und jetzt wird von der Bundeswirtschaftskammer immer wieder bekrittelt, daß es zuviel Bürokratie gibt.

Seinerzeit haben Sie gesagt, es gibt keine Bürokratie. (Abg. Blünegger: Fragen Sie einmal die Unternehmer!) Im Ausschuß haben Sie ebenfalls gesagt, Betriebe sagen ja zum Arbeitnehmerschutz, ja zur Gesundheitsvorsorge, nein zu Bürokratie. Die Gesundheitsvorsorge müßte verstärkt werden – da sind wir ja einer Meinung –, aber von Bürokratieabbau ist in diesem Gesetz keine Rede. Das ist hier überhaupt nicht vorgesehen. Denn wenn Sie meinen, daß die Fristenverlängerung mit weniger Bürokratie zu tun hat, dann weiß ich nicht, was Bürokratie ist. Diese Fristenverlängerung bedeutet jedenfalls nicht weniger Bürokratie. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz wird außerdem keineswegs erreicht, daß alle Arbeitnehmer den gleichen Schutzbestimmungen unterliegen. Es gibt noch immer die Zweiklassengesellschaft. Herr Bundesminister, ich weiß, daß Sie immer wieder darauf hingewiesen haben und eigentlich meine Meinung teilen, daß es nur einen Arbeitnehmerbegriff geben sollte, aber wir haben heute Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, wir haben jene im öffentlichen Dienst und andere, die in Bergbaubetrieben ihre Arbeit versehen, und es gibt einfach einen Unterschied zwischen jenen im öffentlichen Dienst und jenen in der Privatwirtschaft. Diese Gleichstellung ist noch immer nicht vollzogen worden.


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