Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 92

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Es gibt den einheitlichen Arbeitnehmerbegriff noch nicht, und es gibt auch Unterschiede im Arbeitnehmerschutzgesetz zwischen diesen beiden Bereichen. Bezüglich dieser Ungleichbehandlung höre ich keine Kritik von der Bundeswirtschaftskammer, ich höre keine Kritik vom Österreichischen Gewerkschaftsbund, aber es gibt hier auch eine Wettbewerbsverzerrung zwischen öffentlichen Betrieben, also dem Staat, und den Privatbetrieben.

Ich frage mich, warum es zu so einer Anpassung bisher noch nicht gekommen ist, denn wenn man an den Standard der Europäischen Union herankommen möchte, die eine Gleichstellung aller Arbeitnehmer vorsieht, dann müßte das eigentlich jetzt gleichzeitig erledigt werden. Das geschieht aber nicht. Ich weiß, Herr Sozialminister ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er kann nicht aufpassen jetzt, weil er mit der Kollegin plaudert! Ausgerechnet, wenn ein Freiheitlicher spricht! – Zwischenruf der Abg. Silhavy, die bei Bundesminister Hums an der Regierungsbank steht.) Ja, das ist des öfteren der Fall. Herr Sozialminister, hören Sie mir jetzt zu. Ich weiß, daß nicht Sie dafür zuständig sind, sondern daß das Bundeskanzleramt säumig ist, aber da Sie ein verantwortungsvoller Bundesminister sind, drängen Sie darauf, daß das Bundeskanzleramt tätig wird. Sie haben ja übrigens auch schon vor zwei Jahren erwähnt, daß Sie darauf drängen werden, daß das Bundeskanzleramt diesbezüglich eine Gleichstellung herbeiführen wird. Nur, bis heute ist praktisch nichts geschehen.

Ich bin der Meinung, was für die Privatwirtschaft gilt, soll auch für den Staat gelten, und deshalb bringe ich jetzt folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Josef Meisinger, Mag. Herbert Haupt betreffend gleiche Schutzbestimmungen für Bundesbedienstete und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Nationalrat bis 31. März 1997 einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der für die Bundesbediensteten die Einbeziehung in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (oder ein dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz entsprechendes neues Bundesbedienstetenschutzgesetz) vorsieht."

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Arbeitnehmerschutzgesetz sieht keinen Bürokratieabbau vor, keine Gleichbehandlung der Arbeitnehmer in diesen Bereichen, also kann es auch keine Zustimmung von unserer Seite dafür geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dietachmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

14.30

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Thema Arbeitnehmerschutz paßt heute sehr gut, wenn ich an den gestrigen 18-Stunden-Tag hier in diesem Haus denke, wobei ich nicht primär uns Abgeordnete meine, denn wir sind ja freiwillig hier, sondern vielmehr an all jene, die hier rund um uns beschäftigt sind. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Jetzt, Frau Kollegin Silhavy, können Sie plaudern mit dem Herrn Minister! Wenn Ihr eigener Abgeordneter spricht, hätte er Zeit! – Abg. Blünegger: Jetzt hat der Minister Zeit! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Jetzt hört er zu! Das ist signifikant!) Daher, meine ich, sollten auch die Arbeitsbedingungen in diesem Haus einmal ein bißchen untersucht werden, vor allem die Luft hier herinnen, denn die ist ja auch nicht die beste.


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