Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 98

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Es ist auch zweifellos ein wesentlicher Schritt, daß es gelungen ist – was wir immer gefordert haben –, die Harmonisierung der Fristen zwischen Einführung prophylaktischer Dienste und der konkreten Evaluierungsverordnungen zu erreichen.

Es ist weiters ein großer Vorteil, daß die Strafen wegfallen, wenn die Evaluierung nicht vorliegt. Liegt sie tatsächlich nicht vor, hat der Arbeitsinspektor den Betrieb aufzufordern, sie in angemessener Frist nachzureichen, also: keine Bestrafung durch den Arbeitsinspektor.

Mit dieser Novelle wird außerdem die Haftung für betriebsfremde Gefahren eliminiert. Der Arbeitgeber ist bei Tätigkeit betriebsfremder Arbeiter nur verpflichtet, sie über die konkreten Gesundheitsgefahren, die in seinem Betrieb entstehen, zu informieren – und über sonst nichts.

Insgesamt, meine Damen und Herren, möchte ich der Hoffnung Ausdruck geben, daß diese Korrektur, die wir heute beschließen, mit dazu beiträgt, daß dieses Feindbild Arbeitnehmerschutzgesetz – und ich bedaure das sehr, weil ich glaube, daß unsere Betriebe tatsächlich in sozialer Verantwortung ihren Mitarbeitern gegenüber handeln – abgebaut werden kann.

Meine Damen und Herren, noch einmal: Es geht nicht nur darum, was wir hier beschließen. Es geht in hohem Ausmaß auch darum, was in der Praxis daraus gemacht wird.

Ein letzter Punkt, Herr Minister – wir sind da einer Meinung, aber wir sollten uns, glaube ich, auch bemühen, daß es zu diesbezüglichen Beschlußfassungen im Hohen Haus kommt –: Wir von der Wirtschaft sehen wirklich nicht ein, daß wir eine Zweiklassengesellschaft haben, in der für die Privatwirtschaft der Grundsatz Arbeitnehmerschutzgesetz gilt, für den öffentlichen Bereich aber nicht. Ich bin nicht bereit, auf Dauer eine solche Zweiklassengesellschaft hinzunehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Am Wort ist nun der Herr Bundesminister. – Bitte.

14.57

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In aller Kürze, Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll, zu Ihrer letzten Anregung, auch für den öffentlichen Bereich die Arbeitnehmerschutzbestimmungen einzuführen: Sie werden dort ja weitgehend gehalten, aber was die formelle Gleichstellung angeht, bin ich durchaus Ihrer Meinung, und ich habe das, auch gegen den Widerstand aus ÖVP-Bereichen, beim Arbeitszeitgesetz im Bereich der Krankenanstalten bereits bewiesen. Da hat es großen Widerstand aus Ihren Reihen gegeben, und ich hoffe, Sie unterstützen mich in Zukunft auch in diesen Fällen.

Zweitens bin ich mit Ihnen einer Meinung bezüglich Gesundheitsschutz, Arbeitnehmerschutz. Das darf wirklich nicht verwässert werden, das muß noch verbessert werden. Ich habe von Beginn an erklärt, daß ich jederzeit bereit bin, bürokratische Hemmnisse abzubauen – im Interesse aller. Daher diese Gesetzesvorlage.

Ich möchte Sie aber bitten, zu Entwürfen aus dem Haus, die Ihnen vorgelegt werden, im Rahmen der Begutachtung Stellung zu nehmen. Es ist keine Verordnung, die Sie hier zitiert haben, aber man muß bestimmte Dinge auch beschreiben, damit sie nachvollziehbar sind.

Dieses Gesetz wurde hier von Ihnen richtigerweise mitbeschlossen, Herr Dr. Stummvoll, weil es ein notwendiges Gesetz ist – keine Frage. Und alle Verordnungen, die dazu ergangen sind, werden zwar nicht Ihnen als Abgeordnetem, aber der Wirtschaftskammer zur Stellungnahme vorgelegt. Die Verordnungen sind daher auf diesem Weg entstanden.

Ich bin mit Ihnen einer Meinung: Wir müssen noch viel mehr als bisher in allen Bereichen danach trachten, Bürokratiehemmnisse abzubauen, und ich habe den Arbeitsinspektoren meine Bitte übermittelt, auch im Länderbereich und so weiter zu schauen, welche Gesetze vereinfacht werden könnten. Dafür stehe ich jederzeit auch zur Verfügung. (Präsident Dr. Fischer über


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