Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 151

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

In Deutschland gehen sie tatsächlich zurück. Schon seit Jahren geht dort die Zahl der Arbeitsunfälle nicht um 1, um 2, um 3 Prozent zurück, sondern auf einen längeren Zeitraum von zehn, zwanzig Jahren sind sie um 25 Prozent zurückgegangen. In Österreich nicht. Hier haben wir ein konstantes Volumen bei Arbeitsunfällen.

Wer bezahlt das? – Wenn es nicht die Arbeitsunfallversicherung bezahlt, was sehr oft der Fall ist, dann bezahlen es in der Regel die Gebietskrankenkassen, dann fällt diese finanzielle und diese gesundheitliche Belastung in die allgemeinen Töpfe, wo sie nicht sichtbar wird.

Damit bin ich bei einem Problem: Es ist notwendig, einen Arbeitnehmerschutz zu entwickeln, der präventiv wirksam wird, es ist notwendig, die Ausstattung nicht nur der Gebietskrankenkassen, sondern auch der Unfallversicherungsanstalt mit Prävention zu verstärken. Es ist falsch, was in den letzten Jahrzehnten in dieser Richtung passiert ist, daß immer wieder Milliarden aus dem Budget der Unfallversicherung zur Budgetfinanzierung herausgeschaufelt wurden und sich kein Mensch darüber Gedanken gemacht hat, was eigentlich Unfallprävention, Berufskrankheitenprävention und die Prävention vor beruflich bedingten Krankheiten bedeuten würde und welche Entlastung das auch mit sich bringen würde. Das war in Österreich kein Thema. Niemanden hat das interessiert, denn irgendwo – nämlich über die Sozialversicherung im allgemeinen – wird das ohnehin bezahlt. Entweder über die Pensionsversicherung oder über die Krankenversicherung – was kümmert es uns?

Darum ist es wichtig, präventive Instrumente und Anreize auch in den Betrieben zu stärken. Ich halte es deshalb nicht für einen Fehler und auch nicht für Verbürokratisierung, daß in den Betrieben Evaluation – ich weiß, der Herr Minister hört das Wort nicht gern – betrieben wird, daß Gefahrenerkennung und -bewertung betrieben wird, daß die Betriebe diese Aufgabe ernst nehmen. Ich werfe es nicht unbedingt den Unternehmen alleine vor, daß sie diese Aufgabe nicht sehen. Es gibt niemanden in Österreich auf offizieller Ebene, der sich mit dem Thema einigermaßen seriös und ernsthaft auseinandergesetzt hätte und daher wirklich anerkennen würde, daß es notwendig ist, in diese Prävention, in diese Gefahrenevaluation auch Mittel zu investieren, daß man hier etwas hineinstecken muß und daß sich das Hineinstecken von Mitteln letztendlich auch durch eine Entlastung bei den Gesundheitsgefährdungen für die Leute in den Betrieben bezahlt machen würde.

Deutschland gibt im Bereich der Berufsgenossenschaften – also der gleichen Gliederung wie der Unfallversicherung – 10 Prozent ihres Budgets für Prävention aus. In Österreich tümpeln wir in der Unfallversicherungsanstalt bei einem Budget von 3 Prozent für Prävention in den Betrieben herum.

Ja, das ist kein Vergleich! Damit kann man nicht Prävention betreiben, vor allem dann nicht, wenn man mit diesen 3 Prozent auch noch ein paar Maßnahmen wie den "Helmi" finanziert und ein paar Schilling für die Ausstattung von Erste-Hilfe-Bussen und ähnliches ausgibt. Das ist zuwenig, und das hat vor allem mit betrieblicher Prävention überhaupt nichts zu tun.

Ich hielte es für notwendig, den Arbeitnehmerschutz zu verstärken, deshalb halte ich auch diese von Ihnen vorgeschlagene Novellierung, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, für einen falschen Ansatz, auch wenn Sie in einem bescheidenen Punkt tatsächlich Bürokratieentlastung bringt. In allen anderen Punkten muß man in diesem Fall, denke ich, zu dieser Bürokratie – und jede Kontrolle von betrieblicher Evaluation ist natürlich für die Betriebe auch Bürokratie – auch stehen. Jede Verwaltung, jede Kontrolle hat ihren Preis und braucht entsprechende Maßnahmen.

Meine Damen und Herren! Ich halte es für falsch, was Sie hier machen, was Sie schon mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in seiner ursprünglichen Fassung gemacht haben. Ich halte es für falsch, daß Sie zahlreiche Ermächtigungsverordnungen eingebaut haben, ich halte es für falsch, daß Sie zahlreiche Übergangsbestimmungen eingebaut haben, die das Gesetz eigentlich für wichtige Teile, zumindest für wichtige Fristen außer Kraft setzen. Ich halte es für falsch, daß damals nicht der Weg gegangen wurde, einen einheitlichen Arbeitnehmerschutz für alle zu


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite