Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 152

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schaffen. Das ist das größte Manko dieses ganzen Gesetzes, daß man entscheidend gesündigt hat, indem man den öffentlichen Dienst und seine Betriebe davon ausgenommen hat.

Das ist der falsche Ansatz. Er ist EU-widrig, das betone ich noch einmal. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, daß Sie sowohl bei den Übergangsbestimmungen als auch bei diesen Ausnahmen für den öffentlichen Dienst in keiner Weise den EU-Standards entsprechen.

Ich halte es für falsch, daß Sie den Ansatz der Prävention nicht gehen, daß Sie ihn auch im Gesetz nicht viel deutlicher mitdenken, daß Sie nicht rechtzeitig auf seiten der Unfallversicherung – ich meine jetzt nicht die gesetzlichen Bestimmungen allein – eine entsprechende Dotation für präventive Maßnahmen sicherstellen, die gewährleisten können, daß diese Prävention auch in den Betrieben entsprechend erfolgt.

Es wäre notwendig, Anreize über die Unfallversicherung zu schaffen, sodaß dann das Arbeiten mit der Prävention, das Arbeiten mit einem wohlverstandenen Arbeitnehmerschutz in den Betrieben auch das Interesse der Unternehmer findet.

Ich halte es für falsch, daß immer wieder ein Schritt zurück gemacht wurde und der Arbeitnehmerschutz nie als eine ganz entscheidende Aufgabe gesehen wurde. Als solche wurde er vor allem deswegen nicht gesehen, weil die Kosten immer in anderen Bereichen angefallen sind, weil durch die Ausstattung der Töpfe nie gesehen und erkannt wurde, daß das eigentlich Kosten sind, die einen schlechtverstandenen Arbeitnehmerschutz zur Ursache haben.

Ich erinnere zum Abschluß daran, Herr Minister, daß es eine Untersuchung aus den skandinavischen Ländern gibt, die die Kosten eines schlechten Arbeitnehmerschutzes für die Volkswirtschaft mit zwischen 7 bis 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beziffern. Da sind natürlich auch die Kosten für die Verstorbenen, für die Invalidität und so weiter darin enthalten, das ist schon klar, doch hier wurde einfach der Versuch unternommen, durch eine Kostenberechnung, durch eine Bewertung der Schäden einmal das Ausmaß des Verlustes sichtbar zu machen, den die Volkswirtschaft durch einen schlechten Arbeitnehmerschutz erleidet.

In Österreich geht man diesen Weg nicht, in Österreich schweigt man zum Arbeitnehmerschutz, man spricht nicht darüber, oder man versucht zumindest, es sozialpartnerschaftlich irgendwie so zu akkordieren, daß es niemandem weh tut. Das ist der falsche Weg. Ich halte deshalb auch diese Novellierung für falsch, weil sie ein Rückschritt ist und nicht ein Fortschritt in eine Richtung, in die derzeit weder von Ihrer Seite, Herr Minister, noch von ganz offizieller Seite und sicher auch von Unternehmerseite nicht gedacht wird: daß nämlich auf Dauer und auf Perspektive gesehen ein richtiger Arbeitnehmerschutz für beide Seiten nur Vorteile schaffen kann. (Beifall bei den Grünen.)

18.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Frau Abgeordnete, Sie kommen mit 7 Minuten aus? (Abg. Hagenhofer: Ja!) Gut, dann stelle ich die Uhr auf 7 Minuten ein.

18.50

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Arbeitnehmerschutzgesetz beziehe ich mich speziell auf das Wort "Arbeitnehmerschutz", weil ich auf die Ausführung des Kollegen Peter von gestern eingehen und sie unter diesem Gesichtspunkt beleuchten will.

Herr Kollege Peter! Sie haben gestern dem Sinne nach gesagt, wir in Österreich seien in einer geschützten Werkstätte und die Gesellschaft müßte eigentlich kreativer werden. Im Namen der Arbeitnehmer, ja der Gesellschaft Österreichs überhaupt stelle ich die Frage: Was war denn in den letzten 10, 15, 20 Jahren, und wo stehen wir heute? Waren wir da in der sogenannten geschützten Werkstätte nicht kreativ, oder was hat Ihnen nicht gefallen? – Ich muß sagen, wir haben sehr viel bewegt, wir stehen auch international sehr gut da. Wenn Sie also sagen, Österreich sei eine geschützte Werkstätte, dann möchte ich dem widersprechen.


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