Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 172

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akzeptiert werden wird. Ich kann Ihnen aber garantieren, daß wir die Sache selbstverständlich weiterverfolgen werden. Wir werden keine Ruhe geben, bis diese Gleichstellung erreicht ist. Denn diese ist vom Gesetz her gefordert. Außerdem macht es keinen Sinn, eine Ungleichstellung vorzunehmen, denn nicht nur, daß uns eigentlich auch das EU-Recht daran hindert, sollte es von den Menschenrechten her eine Selbstverständlichkeit sein, daß denen, die hier bei uns arbeiten und in diesem Land Steuer zahlen, bestimmte Leistungen nicht vorenthalten werden dürfen.

Ich bringe Ihnen einen weiteren Entschließungsantrag zur Kenntnis.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des FLAG 1967 vorzulegen, in der insbesondere folgende Forderungen berücksichtigt werden:

1. Wie auch in den Stellungnahmen der Frauenministerin, des ÖGB und einigen anderen Organisationen angeregt, sollte endlich die Selbstträgerschaft aufgehoben werden und eine eigenständige Beitragsleistung von Personengruppen, die bisher keine Beiträge leisten (wie unter anderem Selbständige und PolitikerInnen) gesetzlich verankert werden.

2. Die einstimmige Anregung des Familienpolitischen Beirates vom 6. November 1996 sollte aufgegriffen werden. Das bedeutet eine Verdreifachung der nunmehr vorgesehenen Geldleistung, sprich einer Auszahlung in drei Raten à 2 000 S, jeweils bei Geburt, zum ersten und vierten Geburtstag des Kindes.

3. Aus gesellschaftspolitischen Erwägungen sollte der Mutter-Kind-Paß auch Veranstaltungen zur Elternbildung beinhalten. Dies würde nicht nur zu einer Stärkung der elterlichen Kompetenzen beitragen, sondern auch durch die Einbindung der Väter diese stärker in die Familienarbeiten einbeziehen.

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Ich denke, ich brauche diesen Antrag nicht mehr zu begründen, ich will in meiner Rede aber noch ganz kurz auf die Forderung nach einem Kinderbetreuungsscheck, die auch im Ausschuß debattiert wurde, eingehen.

Herr Minister! Ich muß Ihnen noch einmal in aller Deutlichkeit sagen – das war mir vor dem Ausschuß nicht in dem Maße klar –: Ich halte es für nicht verträglich – und Sie haben diesbezüglich kein klares Wort im Ausschuß gesagt –, daß Sie die Betreiber dieser Forderung nach einem Betreuungsscheck, nämlich das Institut für Familienforschung, auch noch mit dem Auftrag bedenken, gemäß dem evaluiert werden soll, ob ein solcher Kinderbetreuungsscheck richtig und notwendig ist.

Ich halte das wirklich für nicht vereinbar, ich halte das für falsch, wie ich überhaupt das Konzept – das sage ich ganz offen – des Kinderbetreuungsschecks für falsch halte. Mit der Einführung des Kinderbetreuungsschecks würde man eine klassische Gießkannenmaßnahme in einem Bereich setzen, in dem das überhaupt keinen Sinn macht. Der Kinderbetreuungsscheck bedeutet für den, der ein sehr hohes Einkommen hat, eine zusätzliche Leistung von 4 000 S oder 5 000 S – oder wie hoch auch immer – für Kinderbetreuung.

Erklären Sie mir einmal, Herr Abgeordneter Kampichler, wie Sie diesen Kinderbetreuungsscheck finanzieren wollen! Sie können ihn nur finanzieren, wenn Sie beispielsweise die Leistungen, die der FLAF jetzt für Familienbeihilfen erbringt, streichen. Wenn Sie das nicht ma


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