Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 21

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Jede andere Entscheidung als die zugunsten des Meistbieters hätte nicht nur das Privatisierungsgesetz verletzt und die EU-Richtlinien über verdeckte Beihilfen übertreten, sondern auch einen Verzicht auf Budgeteinnahmen in Milliardenhöhe bedeutet, einen Verzicht auf Milliardeneinnahmen, der letztlich entweder mit höheren Steuern oder durch niedrigere Staatsausgaben ausgeglichen hätte werden müssen.

Meine Haltung dazu war immer eindeutig und klar: Ein solcher Verzicht ist aus budgetärer Sicht nicht vertretbar. Ein solcher Verzicht ist den Staatsbürgern grundsätzlich nicht zumutbar – schon gar nicht in Zeiten des Sparpakets. (Beifall bei der SPÖ.) Mit diesem Grundsatz ist die Bundesregierung auch einer moralischen Verpflichtung nachgekommen.

Zweite und dritte Zielsetzung: Wahrung österreichischer Interessen und Verbesserung der Bankenstruktur. Eine klare österreichische Mehrheit an einer Bankengruppe mit europäischem Format wurde durch den Verkauf der Bundesanteile an der Creditanstalt an die Bank Austria sichergestellt, und ich sehe das auch als einen Beitrag zur Österreich-Strategie der österreichischen Bundesregierung.

Das Konzept der Bank Austria weist hohe Synergien auf. Es trägt daher zur Verbesserung der Struktur der österreichischen Bankenwirtschaft bei und läßt in der Europäischen Union die Verbindung von Bank Austria und Creditanstalt in die Top-30-Gruppe vorrücken.

Diese Bankenverbindung kann der österreichischen Wirtschaft europaweit und international alle Finanzdienstleistungen bieten, die exportorientierte Unternehmen benötigen. Zudem bietet die Verbindung von Creditanstalt und Bank Austria die Chance einer verstärkten Positionierung des österreichischen Finanzmarkts nicht nur in Zentraleuropa und Osteuropa, sondern auch in anderen Teilen der Welt. Das renommierte Investmenthaus J. P. Morgan in London reiht das Bank-Austria-Offert auf Platz eins.

Die österreichische Bundesregierung hat sich daher für den Meistbieter und gleichzeitig für den Bestbieter entschieden, der auch in der Lage sein wird, die zugesagte hohe Anzahl hochqualifizierter Arbeitskräfte zu erhalten und Personalreduktionen nur über den natürlichen Abgang erfolgen zu lassen.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Noch ein abschließendes Wort zu begleitenden Reformen des Börseplatzes Wien.

Die beiden Regierungsparteien haben sich auf eine Reihe wettbewerbsfördernder Maßnahmen geeinigt. So ist vorgesehen, daß der gemeinsame Anteil von Bank Austria und Creditanstalt an der Oesterreichischen Kontrollbank und an der Österreichischen Investitionskredit AG auf weniger als 50 Prozent reduziert wird. Weiters ist beabsichtigt, daß die Anteilsverwaltung Zentralsparkasse ihren Mehrheitsanteil an der GiroCredit AG wieder abgibt. Außerdem wurde vereinbart, daß sich die Bank Austria nicht an der Privatisierung der Österreichischen Postsparkasse beteiligen wird.

Mit der seit längerem geplanten verstärkten Beteiligung der Investoren und Emittenten an der neu zu strukturierenden Wiener Börse in Form einer Aktiengesellschaft, für die der Bundesminister für Finanzen bereits vor einiger Zeit ein Konzept vorgelegt hat, entfällt auch auf dem Aktienmarkt die Gefahr der Dominanz eines einzelnen Akteurs.

Die vereinbarte Mitarbeiterbeteiligung an der Creditanstalt im Ausmaß von 500 Millionen Schilling sowie das Bestreben, den Bundesanteil der Bank Austria in möglichst breiter Streuung an Private abzugeben, werden zu einer Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts beitragen. Dies kann auch von der Verabschiedung eines neuen Übernahmerechts, das eine Verbesserung der Situation der Kleinaktionäre vorsieht, erwartet werden.

Hohes Haus! Umfangreichere Reformen des Finanzplatzes Österreich wurden von Bundesminister Mag. Klima in guter Zeit solide vorbereitet. Die beiden Regierungsparteien haben vereinbart, diese Reformen noch vor dem Sommer des heurigen Jahres dem Hohen Haus zur parlamentarischen Behandlung vorzuschlagen.


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