sellschaften berichtete Informationen handelt. Ich möchte damit in keiner Weise der von mir begrüßten Prüfung durch den Rechnungshof vorgreifen.
Angesichts der vielen unvollständigen und teilweise verwirrenden Medienberichte möchte ich kurz mit einer Chronologie der Ereignisse beginnen. Sie werden sich erinnern, daß im Arbeitsübereinkommen von 1990 vereinbart worden war, Maßnahmen zu treffen, die zu mehr Kostenwahrheit im Verkehr führen sollten. Darauf aufbauend wurden erste Überlegungen zur Bemautung des hochrangigen Straßensystems angestellt. Sowohl im Regierungsübereinkommen 1994 als auch in jenem von 1996 wurde festgeschrieben, daß ein flächendeckendes "Straßen-Maut-Modell" zur Finanzierung des Lückenschlusses und der Erhaltungsmaßnahmen im hochrangigen Straßennetz eingeführt werden soll.
Im Sommer 1995 gab mein Vorgänger folgenden Weg vor: erstens: Einführung einer Vignette als Übergangslösung; zweitens: Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut in einem zweiten Schritt.
Aufgrund des dichtgedrängten Zeitplanes mußte auf mehreren Ebenen gleichzeitig gehandelt werden. Auf politischer Ebene wurden Abklärungsgespräche vor allem mit dem Bundesministerium für Finanzen geführt. Es wurden ein Gesetzentwurf und anschließend ein EU-Konsultationsverfahren vorbereitet. Gleichzeitig wurde die Auswahl eines Beratungsunternehmens zur Erstellung eines Grundkonzepts von meinem Ressort durchgeführt.
Mitte Oktober 1995 wurden aufgrund der Auflösung des Nationalrates und der darauffolgenden Neuwahlen die Vorbereitungsarbeiten unterbrochen, da die Entscheidung, ob die Mautpläne weiter zu verfolgen seien, abgewartet werden mußte.
Nach Aufnahme des Projekts "Vignette" in das Koalitionsabkommen der neuen Regierung wurden die Arbeiten rasch fortgesetzt und das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz im Nationalrat als Budgetbegleitgesetz beschlossen und am 30. April 1996 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. In diesem Gesetz ist der 1. Jänner 1997 – hier ist deutlich zu machen, daß keine Übergangsfrist vorgesehen war – als Beginn für die Mautpflicht mittels Vignette festgeschrieben. Weiters ist festgelegt, daß das Road-Pricing für LKW während des Jahres 1998 und für PKW ab dem Jahr 2001 eingeführt werden soll, sofern die Einhebung mittels elektronischer Einrichtungen zu diesem Zeitpunkt möglich und insgesamt eine zuverlässige Mautabwicklung garantiert ist.
Aufgrund des hohen Zeitdrucks wurde das notwendige Konsultationsverfahren mit der Europäischen Union sofort nach Beschluß der Regierungsvorlage im Ministerrat am 1. April 1996 eingeleitet. Die Stellungnahme der Kommission war ursprünglich für Anfang Juni erwartet worden, da in den Richtlinien eine Zweimonatsfrist vorgesehen ist. Da die Europäische Kommission erst Ende Juli 1996 reagierte und Österreich ersuchte, zusätzlich zu der vorgesehenen Zweimonatsvignette noch eine Wochenvignette für PKW einzuführen, mußten wesentliche Änderungen des Grundkonzepts in Kauf genommen werden.
Um eine Einführung der Vignette mit gesetzlich vorgegebenem Datum 1. Jänner 1997 zu gewährleisten, waren Ende Juli 1996 die Auftragsvergaben für Produktion, Vertrieb und Kommunikation bereits erfolgt.
Hohes Haus! Die aufgrund des EU-Wunsches notwendige Änderung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes wurde in Form eines Initiativantrages am 19. September 1996 in den Nationalrat eingebracht, da aufgrund der Sommerpause des Nationalrates keine frühere Behandlung möglich war. Eine Verlautbarung der Novelle im Bundesgesetzblatt erfolgte per 29. November 1996. Dennoch und trotz aller Probleme konnte plangemäß nur zwei Tage später mit dem Verkauf der Vignetten im In- und Ausland gestartet werden.
Auf der Basis der Gesetzesnovelle wurden noch im Dezember 1996 die Ausnahmeverordnung – am 10. Dezember – gemäß dem vom Nationalrat beschlossenen Entschließungsantrag sowie die Mautordnung – am 11. Dezember – kundgemacht und alle rechtlichen Voraussetzungen für die zeitgerechte Einführung der Vignette geschaffen.