Zu den Sondergesellschaften und zur ÖMG: Hohes Haus! Grundsätzlich muß betont werden, daß es seitens des Ministeriums als zielführend erachtet wurde, die gesamten Einführungsarbeiten von Anfang an in eine Hand zu legen. Bereits mit dem im April 1996 beschlossenen Gesetz wurden die Straßengesellschaften ÖSAG und ASG mit der Organisation und Einhebung der zeitabhängigen Maut beauftragt.
Die Tätigkeit des Wirtschaftsministeriums erstreckte sich ab diesem Zeitpunkt ausschließlich auf die Bearbeitung grundsätzlicher Rechtsprobleme, die Kontakte und Koordination mit anderen Ministerien sowie die Mitarbeit in einem Steuerungsgremium, welches zur Entscheidung von Grundsatzfragen eingerichtet wurde. Alle anderen Kompetenzen wurden von den per Gesetz beauftragten Gesellschaften wahrgenommen.
Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Einflußnahme auf die Bundesstraßengesellschaft beruht auf dem Aktienrecht. Dieses beschränkt die Einflußnahme im Gegensatz zu einer GmbH, bei der der Vorstand dem Eigentümer gegenüber weisungsgebunden ist, im wesentlichen auf die Einberufung der Hauptversammlung.
Bei den Überlegungen, wie eine einheitliche Vorgangsweise sowie die Herstellung klarer Verantwortlichkeit der beiden Bundesstraßengesellschaften hinsichtlich der ihnen übertragenen Aufgaben gewährleistet werden können, wurden von den Straßengesellschaften das Modell einer ARGE, und zwar in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sowie die Gründung einer Tochtergesellschaft in Erwägung gezogen. Die Entscheidung fiel zugunsten einer Tochtergesellschaft aus, wobei diese Grundsatzfrage in den Hauptversammlungen im Juni 1996 beschlossen wurde.
Die Eintragung der Österreichischen Mauterrichtungsgesellschaft – ÖMG – in das Firmenbuch erfolgte am 25. Juli 1996. Ihr Geschäftszweck ist die Produktion, der Vertrieb und die Abrechnung der Autobahnvignette sowie die Vorbereitung des Road-Pricing. Die ÖMG trat dann in alle von den Straßengesellschaften bis dahin geschlossenen Verträge hinsichtlich der Maut ein. Das Führungspersonal der ÖMG setzt sich aus Mitarbeitern der beiden Straßengesellschaften zusammen, die bereits mautspezifisches Fachwissen in die Gesellschaft einbringen konnten. Diese klare rechtliche Struktur sollte auch die einvernehmliche Kooperation der Straßengesellschaften sicherstellen, die ein deutliches Konkurrenzverhalten an den Tag legen.
Ich darf nun zu den Aufträgen im Zusammenhang mit der Vignette kommen. Im Zusammenhang mit der Vignette wurden von den Straßengesellschaften vier wesentliche Aufträge an außenstehende Unternehmen vergeben: erstens Beratung, zweitens Produktion, drittens Vertrieb, viertens Kommunikation. Die Vergabe der Produktion erfolgte seitens der ASG, die übrigen drei Aufträge wurden von der ÖSAG vergeben. Die ÖMG trat nach Gründung in alle diese Verträge ein.
Zunächst zur Beratung: Der Beratungsauftrag wurde in zwei Stufen konzipiert. Als erstes kann es zur Erstellung eines Grundkonzeptes. Dieses Grundkonzept wurde vom Wirtschaftsministerium im Wege eines zweistufigen Verfahrens gemäß ÖNORM an die Münchner Firma CMG vergeben. Die Auftragssumme beträgt netto 1,9 Millionen Schilling. Die Firma CMG konnte als einer der wenigen Consulter auf einschlägiges Maut-Know-how aus europäischer Projektarbeit verweisen, zum Beispiel auf die Bemautung Stockholm und auf holländische Mautprojekte.
Aufbauend auf dem Grundkonzept wurde die Firma CMG von der ÖMG zur Weiterführung der Projektarbeiten beauftragt, da aufgrund der dringlichen Abläufe infolge des knappen Terminplanes auf das spezifische Fachwissen und die Personalressourcen dieser Firma zurückgegriffen werden mußte. Die Auftragssumme belief sich auf 2,5 Millionen D-Mark, also rund 18 Millionen Schilling.
Zur Produktion, Hohes Haus. Die Vergabe der Vignettenproduktion erfolgte im Zuge eines zweistufigen Auswahlverfahrens mit Präqualifikation aufgrund des Bundesvergabegesetzes und einer EU-weiten Ausschreibung.