Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 63

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Leere, denn der Bericht unterscheidet sich wohltuend von anderen Rechnungshofberichten. (Abg. Scheibner: Sei froh, daß etwas Gutes herauskommt!)

Ich möchte aber nicht verhehlen, daß selbstverständlich auch Anregungen und Kritik zu finden sind, keine Frage. Trotz der Kritik hinsichtlich Dauer und eventuell starrer Regelungen bei diesen sicher dem föderalistischen Prinzip Rechnung tragenden Verträgen waren sie bisher Garant für eine vernünftige und qualitativ gute Stromversorgung in Österreich.

Es ist, wenn man diesen Bericht liest, vor allem auch die volkswirtschaftliche Überlegung interessant, welche Auswirkungen eine Strompreiserhöhung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmungen, auf die Realeinkommen der Haushalte und auf das Bruttoinlandsprodukt hat. – Die Wettbewerbsverzerrungen im Unternehmensbereich sind eher gering. Die Realeinkommen sind bei 10prozentiger Strompreiserhöhung um 0,2 Prozent verringert, und das BIP ist um 0,1 Prozent geringfügig gedämpft. Auf jeden Fall sind volkswirtschaftlich gesehen Preiserhöhungen in diesem Ausmaß geringer anzusiedeln, als sie in der Öffentlichkeit immer diskutiert wurden.

Zu den kritisierten hohen Personalkosten hat der Rechnungshof auch Stellung genommen. Ich meine – da gebe ich vielleicht dem einen oder anderen Kritiker recht –, daß manche Managergehälter wirklich nicht, auch nicht für mich, erklärbar sind – das muß man offen zugeben –, denn in Zeiten von Gehaltspyramiden und des Sparens wäre auch da ab und zu eine Mäßigung angebracht. Aber es ist die Verpflichtung eingegangen worden – und das war auch eine Auflage –, daß der Personalstand von 1990 bis 1997 zumindest um 15 Prozent zu verringern sei. Laut Aussage des Verbund-Generaldirektors ist diese Auflage bereits 1996, so habe ich gehört, erfüllt worden.

Man könnte auf Details in diesem Bericht eingehen. Ich möchte das jetzt nicht tun, sondern in die Zukunft blicken. Wichtig ist jetzt, wie sich der Verbundkonzern im europäischen Raum marktkonform trimmt. Es geht in erster Linie – und das sollte die Diskussion in der Öffentlichkeit beherrschen – um eine Neuordnung der E-Wirtschaft.

Die Ausgangssituation kann man zwar mit anderen Ländern vergleichen, in manchen Bereichen aber nicht. In Österreich gibt es zum Beispiel keinen Atomstrom, er ist untersagt – nicht aber in der EU. Es gibt also auch Länder, die mit Atomstrom billig produzieren, das muß man dazusagen.

Hinsichtlich der Stromversorgung gibt es in vielen Ländern – wie in Österreich – Dezentralisierung. Es gibt weiters die EU-Binnenmarktrichtlinien betreffend Elektrizität, die mit Anfang Jänner 1997 in Kraft getreten sind. (Zwischenruf des Abg. Mentil. ) Herr Kollege, haben Sie heute schlecht geschlafen, weil Sie pausenlos dazwischenreden? Ich verstehe Sie nicht! Unterhalten wir uns später in den Couloirs darüber, einverstanden?

Diese Binnenmarktrichtlinien enthalten nur Regelungen zur Einführung und Sicherung des Wettberwerbes, aber weder eigentums- und gesellschaftsrechtliche Vorgaben, noch sehen sie eine bestimmte Organisationsform vor. Es gibt diesbezüglich schon einige Diskussionen auf Landeshauptmannebene, ein Konzept, das einstimmig beschlossen wurde, verstärkte Kooperation, im Rahmen derer man versucht, den Status der Landesgesellschaften neu zu formulieren und eine Art Risikoverteilung mit der Verbundgesellschaft einzugehen. Es ist also diesbezüglich sehr viel im Gange.

Herr Bundesminister Farnleitner hat ja auch ein neues Energieorganisationsgesetz angekündigt. Es gibt auch Vorschläge seitens des Bundesministers hinsichtlich "Verbund neu", die ich bereits kenne. Alles muß diskutiert werden, nichts darf unter den Tisch fallen. Das darf man nicht nur den Landesgesellschaften und dem Verbund überlassen, sondern das muß auch hier im Hause noch des öfteren besprochen werden.

Ich glaube aber, daß diese verstärkte Kooperation, diese Verschränkungen – es gibt auch einen Vorschlag, wonach Landesgesellschaften einen Anteil, zumindest die Sperrminorität, an der Verbundgesellschaft übernehmen sollten – offen auf den Tisch gelegt und dann zügigst entschieden werden müssen. Das erwartet sich die Bevölkerung von uns, das sind wir ihr schuldig. Wir


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