Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 66

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Kosten verkauft werden darf. (Beifall beim Liberalen Forum.) Aber solange das nicht der Fall ist, müssen wir damit leben, daß dieses Phänomen existiert.

In vielen Ländern Westeuropas sind bereits wesentlich effizientere Strukturen vorhanden. Daher haben wir uns entschlossen, einige Teile der Empfehlungen des Rechnungshofes in einem Entschließungsantrag hier dem Hohen Hause vorzulegen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Barmüller, Dr. Kier und PartnerInnen betreffend Regelungen zur Strompreisgestaltung, welche den europäischen Markterfordernissen entsprechen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten als für das Energiewesen zuständige Regierungsmitglied wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß

1. das bisherige Strompreisrechensystem – fußend auf der Koordinierung der Kooperation der öffentlichen Energieversorgungsunternehmen – durch flexiblere Regelungen den europäischen Markterfordernissen anzupassen ist,

2. das künftige Bestehen dieser Unternehmungen durch die Fortsetzung von Kostensenkungs- und Einsparungsprogrammen sowie durch Ausschöpfung sämtlicher Synergieeffekte sichergestellt werden soll,

3. ein Mißbrauch flexibler Regelungen zur Strompreisgestaltung, welche den europäischen Markterfordernissen entsprechen, zu Lasten der privaten Haushalte nicht möglich ist, indem Preiseinbußen im Bereich der industriellen Großabnehmer auf private Haushalte und Kleinverbraucher abgewälzt werden, anstatt Einsparungs- und Rationalisierungspotentiale zu nützen."

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Dies sind Empfehlungen des Rechnungshofes, angereichert um das Schutzbedürfnis gegen Mißbrauch, die in jedem Organisationssystem Gültigkeit haben. Sie sind daher etwas, das dieses Hohe Haus der Strukturreform der Elektrizitätswirtschaft mitgeben könnte. Diese Grundsätze müssen gelten – gleichgültig, ob wir dabei bleiben, wie es jetzt ist – was ich nicht hoffe –, ob es uns gelingt, ein modernes Strukturkonzept umzusetzen – was ich hoffe –, oder ob ein Strukturkonzept nur so halb und halb entwickelt werden kann, weil es der Kompromißnotwendigkeit entspricht – was ich befürchte. Aber in jeder dieser Varianten brauchen wir diese Philosophie im Rahmen der öffentlichen Mißbrauchsaufsicht für Strompreise – gleichgültig, ob die Ill-Werke dem Land Vorarlberg gehören, ob sie privatisiert sind oder ob sie Teil eines Ganzen sind, gleichgültig, ob die ÖDK zu 50 Prozent diesem oder jenem gehört, und gleichgültig, ob die Donaukraftwerke weiterhin nahezu im Alleineigentum der Verbundgesellschaft stehen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir haben dem Rechnungshof dafür zu danken, daß wir aufgrund dieses Berichtes mehr wissen, als wir vorher wußten. Er hat Empfehlungen formuliert, die ausgewogen sind. Ich meine, es wird dann ehrlich sein, wenn wir die Empfehlungen des Rechnungshofes auch als ausdrückliche Entschließung dieses Hohen Hauses dem Bundesminister mitgeben, denn die Binnenmarktrichtlinie und die Organisationsstruktur sind das eine, die Wirklichkeit der Preise im Inland ist das andere. Ich möchte nicht erleben, daß der Satz, den Generaldirektor Gruber von der EVN gesprochen hat, wahr wird: Dann werden wir halt die Preise für die Haushalte erhöhen. – Die können sich am wenigsten wehren, das hat er aber nicht dazugesagt.

Dieses Hohe Haus ist aufgerufen, genau auf die Seite jener zu treten, die sich in diesem Spiel tatsächlich nicht wehren können. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

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