Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 140

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vom Vorschlag des Abgeordneten Prinzhorn, die Forschungsförderung gänzlich zu zentralisieren, halte ich nicht so viel, weil ich sehr wohl glaube, daß unterschiedliche Forschungseinrichtungen auch eine bessere Beurteilung vornehmen können. Aber die Idee, Teile in eine Stiftung zu geben, um auch in Forschungsbereiche vorzudringen, die nicht im wissenschaftlichen Mainstream liegen, halte ich hingegen für durchaus sinnvoll, da natürlich staatliche Einrichtungen, die Forschungsgelder vergeben, immer darauf achten, daß diese Forschungen auch erfolgreich sind.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche dem Herrn Bundesminister für seine persönliche Zukunft alles Gute. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.19

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Verantwortungsbewußte Menschen und somit die sozialdemokratische Fraktion lehnen Tierquälerei und unnötige Tierversuche strikt ab. Meine Fraktion kämpft für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz. Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals Vorrang vor dem Schutz lebender Wesen haben. Aus grundsätzlichen Erwägungen lehnen wir den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Petrovic ab.

Nicht der Minister hat ein Konzept für die Umstellung von Tierversuchen auf Ersatzmethoden zu erstellen, sondern unter Bedachtnahme auf die wissenschaftliche Kapazität die Universität. Es ist unvereinbar mit der Freiheit von Forschung und Lehre, wenn Universitäten Konzepte eines Ministeriums umsetzen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben vorzügliche Gesetze, die unnötige Tierversuche verbieten, sowie eine Kontrolle dieser Tierversuche. So sehr Alternativmethoden zu erforschen und einzuführen sind, so wenig darf man auf Tierversuche, wo sie für Leben und Gesundheit unumgänglich sind, verzichten. Forschungsergebnisse am Tier sind nicht 1:1 auf Menschen umsetzbar; trotzdem bietet das tier- oder biomedizinische Modell eine wichtige Orientierung. In kontrollierten Studien müssen dann Medikamente oder Methoden nach vorheriger Aufklärung und Einwilligung des Menschen bei diesem unter sorgfältiger Beobachtung erprobt werden.

Wer nicht selbst von derzeit noch schlecht oder unbehandelbaren Krankheiten betroffen ist oder diese Patientengruppe zu betreuen hat, schätzt den Wunsch nach Verbesserung der zur Verfügung stehenden Mittel gering. Das ändert sich schlagartig, ist man selbst involviert.

In jüngerer Vergangenheit hatten wir ein Regime, das Tiere schützte und Menschen verachtete. Damals wurde begeistert der medizinische Fortschritt auf Kosten sogenannter "rassisch unwerter Menschen" oder Häftlingen als entschieden abzulehnender Menschenversuch vorangetrieben. Für derartige in Häftlingsversuchen im Naziregime erzielte Forschungsergebnisse sollte vor wenigen Jahren ein deutscher Transfusionsmediziner vom deutschen Staat ausgezeichnet werden, hätte das ein Zeitungsbericht nicht verhindert.

Drohungen, daß engagierte Tierschutzlobbies fast gewaltsam Tierversuche verhindern werden, sind unmoralisch. Solche Aktionen gefährden, schädigen und zerstören Menschenleben. Vor wenigen Jahren war eine gezielte Kampagne mit Zeitungsberichten, Drohanrufen und Briefen gegen einen Wiener Forscher erst zu Ende, als er 50jährig infolge der großen Belastung einem Herzinfarkt erlag.

Gesetze sowie verbesserte Methodik verminderten Tierversuche eklatant. Ich lehne prinzipiell ab, daß eine Universität auf Forschung mit nötigen Tierversuchen verzichtet, somit die gute ist, diese angefeindete Forschung von anderen Universitäten durchgeführt werden muß, die dann die bösen sind. Alle Universitäten haben gleich unangenehme und unpopuläre Aufgaben wahrzunehmen. Das Hauptgewicht muß auf den drei Rs, Reducement, Refinement und Replacement, liegen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite