Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 10

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

eine Umwelthaftungsrichtlinie auf europäischer Ebene, Herr Abgeordneter Schweitzer, aus meiner Sicht zurzeit günstiger, in diesem Bereich die internationale respektive die europäische Entwicklung abzuwarten, damit die EU-Konformität eines solchen österreichischen Umwelthaftungsgesetzes gesichert werden kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Was werden Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten tun, um das Aussetzen genmanipulierter Pflanzen und das Inverkehrbringen genmanipulierter Lebensmittel zu verhindern, solange dieses Umwelthaftungsgesetz in Österreich beziehungsweise diese Umwelthaftungsrichtlinie auf europäischer Ebene nicht in Kraft ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Abgeordneter Schweitzer! Ich darf Sie bei diesem Punkt darauf aufmerksam machen und daran erinnern, daß das in den Kompetenzbereich des Gesundheitsressorts fällt und daher jegliche Maßnahmen – Zulassungen respektive Aussetzungsgenehmigungen – durch das Gesundheitsressort zu erfolgen haben und nicht durch mich als Bundesminister für Umwelt. (Abg. Mag. Schweitzer: Das heißt, Sie haben keine Möglichkeit!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Langthaler.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Bundesminister! Es ist zwar richtig, daß in Österreich die Kompetenz für diesen Bereich beim Justizminister liegt, aber trotzdem war in früheren Zeiten für die Erlangung eines Umwelthaftungsgesetzes der Umweltminister immer so etwas wie ein Motor.

Deshalb noch einmal die Frage: Sind Sie nicht bereit, hier innerhalb der Bundesregierung eine Vorreiterposition einzunehmen, um für ein Umwelthaftungsgesetz – einmal auf nationaler Ebene – zu sorgen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Noch einmal, Frau Abgeordnete: Ich spreche mich für ein Umwelthaftungsgesetz aus, ich spreche mich aber gleichzeitig auch dafür aus, derartige Überlegungen, die in Österreich ja schon angestellt wurden, sehr weit gediehen sind und auch unter unserer Mitwirkung – nämlich des Umweltressorts – erfolgt sind, solche Anstrengungen auch im Kontext der europäischen Überlegungen zu sehen, weil sich eine – es handelt sich nicht um ein europäisches Umwelthaftungsgesetz – entsprechende Richtlinie in Ausarbeitung befindet und es daher nicht nur zweckmäßig, sondern sehr sinnvoll wäre, die österreichischen Anstrengungen koordiniert mit der Entwicklung auf europäischer Ebene vorzunehmen. Diesen Weg werden wir gehen. Das ist voll akkordiert mit dem Herrn Justizminister.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Auch meine Frage bezieht sich auf das Umwelthaftungsgesetz, das, wenn auch nicht unmittelbar in Ihrer Kompetenz, doch immer sehr eng mit dem Bundesministerium für Umwelt verhandelt worden ist – das ist ja auch von Ihrer Seite unbestritten. Sie sagen, Sie sind dafür.

Da Sie dafür sind, meine Frage an Sie: Wann haben Sie das letzte Mal mit dem Herrn Bundesminister für Justiz über das Umwelthaftungsgesetz gesprochen im Sinne des Vorantreibens, und wann werden Sie das nächste Mal mit ihm darüber sprechen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite