Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 33

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2. In § 33 Abs. 4 wird am Ende von Z 4 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 5 angefügt:

"5. Bestandverträge, soweit für einen vorhergehenden Bestandvertrag zwischen denselben Vertragsparteien und über denselben Bestandgegenstand bereits Gebühren entrichtet wurden."

3. Nach § 38 wird folgender § 39 angefügt:

"Inkrafttreten

§ 39. § 33 Tarifpost 5 Abs. 1 und Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/1997 tritt mit 1. März 1997 in Kraft."

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walter Schwimmer.

10.20

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Vorredner, der sich in einen populistischen Wettlauf mit dem Wiener Wohnungsstadtrat begeben hat, möchte ich mich mit der heute zu beschließenden Mietrechtsreform beschäftigen, auf die er praktisch überhaupt nicht eingegangen ist. (Abg. Mag. Stadler: Sehr originell angefangen! – Beifall bei der ÖVP.) Aber ich werde ihm schon noch die gebührende Antwort geben. Da er sich in diesem populistischen Wettlauf im Detail verloren hat, ist ihm gar nicht bewußt geworden, daß die heute zu beschließende mietrechtliche Änderung eine konsequente Fortführung der Reformen des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes ist. (Abg. Schwarzenberger: Sie waren gar nicht im Ausschuß!) Gerade bei den Befristungen wird wirklich ein ganz entscheidender Schritt gemacht.

Mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz – Herr Abgeordneter Firlinger, Sie waren damals noch irgendwo anders als bei der jetzigen Partei – wurden die Kurzbefristungen, die zum Stadtnomadentum geführt haben und die niemand haben wollte, nämlich Halbjahresverträge, Jahresfristverträge, abgeschafft, und zwar richtigerweise abgeschafft. (Abg. Mag. Stadler: Der war in China! Der hat in der Volksrepublik China das Mietrecht studiert!) Ich bekenne mich ja dazu, daß wir diese Kurzverträge abgeschafft haben. Die waren menschenunwürdig und mußten abgeschafft werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Abgeschafft wurden sie nicht!)

Der Schritt, den wir damals gesetzt haben, und zwar anstelle dessen Dreijahresverträge zu machen, ist ein erster Schritt gewesen, aber noch nicht, weil man auch Erfahrungen sammeln wollte, die endgültige Regelung.( Abg. Mag. Firlinger: Die haben nicht wir verhandelt!) Man hat gesehen, das hat auf der einen Seite dazu geführt, daß in einem größeren Ausmaß Wohnungen vermietet worden sind, auf der anderen Seite dazu, daß eine dreijährige Befristung eine sehr starre Angelegenheit ist und daß viele Menschen aufgrund dessen jetzt ihre Wohnungen hätten verlassen müssen, obwohl zwischen Vermieter und Mieter durchaus Einvernehmen bestehen könnte, das Mietverhältnis fortzusetzen.

Daher hat sich die Koalition dazu entschlossen, hier eine sehr praxis- und bedürfnisorientierte Regelung zu machen, die folgendermaßen lautet: Im normalen Altmiethaus sind drei Jahre nicht als starre Befristung, sondern nur als Mindestbefristung sinnvoll. Kürzere Befristungen wollen wir nicht, denn wir wollen nicht wieder zurück zum Stadtnomadentum wie vor dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz. Aber längere Befristungen, wenn sie im Einvernehmen vorgenommen werden, Verlängerungen von Befristungen, wenn sie einvernehmlich sind, bis zu zehn Jahren im Althaus sind eine ganz wesentliche Reform. Das ist ein ganz entscheidender Schritt.

Darüber hinaus ist diese Reform bei der Eigentumswohnung ebenso praxis -und bedürfnisorientiert, bei der Eigentumswohnung, die nicht die typische Mietwohnung ist, die von einem Vermieter mit mehreren Objekten auch auf unbestimmte Zeit vermietet wird, die man üblicher


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