Ich entnehme das jetzt der abweichenden persönlichen Stellungnahme der Frau Abgeordneten Petrovic. Ich verstehe das eigentlich nicht, wenn ich mir die Diskussion im Plenum in Erinnerung rufe, bei der man so vehement dafür gekämpft und gesagt hat ... (Zwischenruf des Abg. Eder. ) Schon, Herr Abgeordneter, und jetzt komme ich gleich dazu: Es wird wieder eine Unterscheidung zwischen Wohnungen in Altbauten und Eigentumswohnungen gemacht. Ich verstehe nicht, Herr Abgeordneter Eder, welchen sachlichen Grund es dafür gibt, daß man sagt, wenn die Leute sich bei Eigentumswohnungen darauf einigen, einen Mietvertrag auf einen bestimmten Zeitraum zu befristen, dann sollen sie eben befristen. (Abg. Eder: Weil es sonst keinen unbefristeten Vertrag mehr gibt! Das wollen wir nicht!) Aber warum soll das nicht auch bei anderen Wohnungen möglich sein, wenn sich Mieter und Vermieter einig sind? Ich bin Ihrer Meinung, wenn Sie sagen, eine Untergrenze muß eingezogen werden. Das ist keine Frage. (Abg. Eder: ... keinen unbefristeten Vertrag mehr gibt!)
Herr Abgeordneter! Wenn es einen Mietvertrag auf 99 Jahre gibt, dann behaupte ich einmal, daß das für mich als 30jährigen auch noch reicht. (Zwischenruf des Abg. Eder. )
Das glaube ich deshalb nicht, Herr Abgeordneter Eder, weil auch heute in der Regel ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Eder. ) Na ja, aber schauen Sie, da muß ich jetzt schon auch einwenden, daß immer wieder gesagt wird, die Situation im Bereich des Mietrechts ist eine sehr problematische, und wenn man da mehr Flexibilität zuließe, dann wären die Probleme viel größer.
Wahr ist aber, daß wir all diese Probleme nicht deswegen haben, weil wir nichts zulassen, sondern deshalb, weil die restriktiven Regelungen, die wir im Mietrechtsgesetz haben, diese Situation hervorgerufen haben. Das ist doch nie ein Markt gewesen. Das wissen Sie doch auch. (Abg. Eder: Das ist ja auch kein Markt!)
Es ist durchaus möglich, flexiblere Bestimmungen zu beschließen. Sie sagen hier ja auch, daß wir gezwungen sind, infolge des Laufes der Dinge aufzumachen. Es hat sich als falsch erwiesen, daß Sie nur Dreijahresmietverträge zugelassen haben. Sie haben gedacht, Sie können mit – jetzt sage ich es einmal so – sozialistischem Recht die Leute zwingen. Das ist nicht gegangen. Das hat es nicht gespielt. (Abg. Marizzi: Geh bitte!)
Herr Abgeordneter Eder, ich sage Ihnen: Auch diese Regelung geht nicht weit genug, denn Sie gehen nur so weit, wie Sie unbedingt unter dem Druck der Zeit jetzt müssen. Wir behaupten, daß mit flexibleren Bestimmungen das Wohnungsproblem besser gelöst werden kann. Es geht nicht darum, Mieter auf die Straße zu setzen, sondern es geht auch uns Liberalen darum, daß man den Leuten eine Wohnung verschafft und ihnen den Zugang dazu ermöglicht. (Abg. Mag. Firlinger: Reparaturgesetz!) Deshalb wäre es sinnvoll, flexiblere Bestimmungen zu machen. Das, was hier gemacht worden ist, ist ein Aufmachen, aber es wird genau nur so viel aufgemacht, wie unbedingt notwendig ist. Es ist nicht die ÖVP, die Sie getrieben hat, hier etwas weiterzumachen. – Soviel zum Bereich der Befristungen.
Zum anderen Punkt, meine Damen und Herren. Es ist gut, daß es eine Erstreckung der Rechtskraft gibt, wenn es stattgebende Feststellungsentscheidungen gibt, etwa bei der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen. Das ist sinnvoll, denn es ist nicht einzusehen, daß quasi nur diejenigen, die sich gewehrt haben, dann auch in den Genuß der Berechtigung kommen, sondern wenn sich eine Abrechnung als falsch herausstellt, dann muß das allen zugute kommen.
Es wäre sogar noch etwas zu überlegen. Im Zeitalter von Computerabrechnungen, von klaren gesetzlichen Bestimmungen, wenn schon einmal alle Betriebskosten angeführt sind, ist nicht einsehbar, daß es immer wieder zu denselben Fehlern bei Abrechnungen kommt und vielleicht dahintersteht, daß man sich denkt: Da wird sich schon niemand aufregen.
Es gibt auch Stellungnahmen von namhaften Universitätsprofessoren, die besagen, daß das kein Kavaliersdelikt ist, und diese sind sicher auch dem Herrn Bundesminister für Justiz bekannt. Das wäre auch zu thematisieren, denn es geht um einen fairen Interessenausgleich. (Abg. Eder: Wer macht die Abrechnung: der Mieter oder der Vermieter?) Ich meine, Herr Abgeordneter Eder, daß, da diese Abrechnung von seiten der Vermieter gemacht wird, auch von