Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 71

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50 Prozent im Eigentum des Bundes und zu 50 Prozent im Eigentum der Länder stehen, und die Bundesländer sollten mit jeweils einem Vertreter im zu schaffenden Aufsichtsrat vertreten sein. Wenn man nun bedenkt, daß Österreich neun Bundesländer hat und der Bund ja nicht weniger Aufsichtsräte als die Länder haben kann, und wenn wir entsprechend dem Arbeitsverfassungsgesetz auch noch die Betriebsräte dazurechnen, dann wird das ein Gremium, das unter Umständen größer ist als das heutige Kuratorium und überhaupt nicht rascher entscheiden kann. Das ist mein Vorbehalt gegen die 50 :  50-Aktiengesellschaft.

Selbstverständlich sollen die Rechte und die Vermögensansprüche der Bundesländer berücksichtigt werden. Aufgrund meiner Erfahrung meine ich aber, daß eine 50 :  50-AG zu einer Pattstellung führt, bei der Entscheidungen erst recht wieder auf der Strecke bleiben.

Ich bekenne mich außerdem zu einer stärkeren Föderalisierung des ORF, als das heute der Fall ist. Aber ich meine, das kann über das Programm sehr viel besser gemacht werden als über den Aufsichtsrat. Über das Programm geschieht es hörer- und sehernah, der Weg über den Aufsichtsrat wäre formalismusnah.

Meine Damen und Herren! Die Diskussion über die Zukunft der österreichischen Medien im allgemeinen und des ORF im besonderen ist natürlich sehr eng verknüpft mit den Herausforderungen der digitalen Revolution. Es ist das eine wirkliche Revolution unserer Gesellschaft, sie läßt keinen Sektor unberührt. Neue Formen der Arbeit sind dabei angesprochen, neue Formen des Lernens; neue Methoden etwa in der Medizin, neue Formen der Unterhaltung werden möglich. Die Bundesregierung hat daher bei Amtsantritt zehn Arbeitsgruppen eingesetzt, um sich mit allen Aspekten der digitalen Revolution in der neuen Informationsgesellschaft auseinanderzusetzen und zu den notwendigen Schlüssen zu kommen.

Diese Arbeiten sind abgeschlossen. Die Bundesregierung ist dabei, die Ergebnisse der zehn Gruppen – im übrigen war jeweils ein Bundesminister in den Arbeitsgruppen federführend – in einem einzigen Bericht zusammenzufassen, der dann dem Parlament vorgelegt werden wird. Und ich glaube, das wird eine wichtige Impulsunterlage für unzählige Bereiche des Lebens in unserer Gesellschaft sein: für die wissenschaftlichen Hochschulen, für die Unterrichts- und Ausbildungseinrichtungen in unserem Land, aber natürlich genauso für die Bundesländer und für die Gemeinden, um eine möglichst breite Streuung zu erzielen.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsbank! Dies ist der Tag, an dem ich zum letzten Mal hier im Haus das Wort ergreifen darf. Ich möchte mich von Ihnen verabschieden. Viele von Ihnen haben mir im Laufe der Jahre zugerufen, ich hätte ein nicht gut geordnetes Verhältnis zum Parlament, zum Parlamentarismus, zu den Parlamentariern. Ich habe es wohl vernommen. Ich möchte Ihnen aber sagen: Auch wenn es oft so scheinen mochte – im Kern war es nicht so. Ich hatte hier den Standpunkt der Bundesregierung zu vertreten, ich hatte hier meinen eigenen Standpunkt zu vertreten und nicht den Standpunkt der Parlamentsparteien im allgemeinen und der Oppositionsparteien im besonderen. Es war also kein schlampiges Verhältnis zum Parlamentarismus, sondern es war das offensichtliche, aktive Ausleben des Aufeinanderprallens von Standpunkten. Ich glaube, wir wären in der Demokratie schlecht dran, würden wir, nur um dieses Aufeinanderprallen zu vermeiden, die Standpunkte aufgeben. Ich bitte Sie, meine Wortmeldungen, meine Statements, mein Reagieren auf Zwischenrufe, vielleicht meine Körpersprache so zu verstehen: nicht parlamentarismusfeindlich, aber auch nicht nachgeberisch, wo ich das Nachgeben nicht für richtig gehalten habe. (Beifall bei der SPÖ, bei den Grünen und des Abg. Auer. )

Ich habe hier die Aussendung einer Pressekonferenz des Abgeordneten Haider von heute. (Abg. Mag. Stadler: Es wäre ja ein Wunder gewesen!) Überschrift: "Sozialrentner Vranitzky verlangt Pensionsaufbesserung. FPÖ-Obmann kritisiert Gesetzesbeugung." – Wahr ist vielmehr: Ich habe vor mehr als 12 Jahren meine damalige berufliche Tätigkeit als Generaldirektor einer österreichischen Großbank aufgegeben, bin in einvernehmlicher Lösung ausgeschieden und hatte dort einen Pensionsanspruch erworben, der sofort fällig war. Wie ich Ihnen schon oft gesagt habe, habe ich im Einvernehmen mit der Bank diesen Pensionsanspruch ruhen lassen. Das heißt, es wurde keine Auszahlung getätigt.


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