Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 90

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professioneller, viel besser darstellen, und darum wäre das anläßlich 20 Jahre Volksanwaltschaft ein Vorschlag, auch darüber nachzudenken.

Es ist heute mehrmals auch vorgeschlagen worden, daß Sie in die Gesetzesvorberatung mit einbezogen werden sollen. Auf Seite 110 und 111 Ihres Berichtes kann man zum Beispiel lesen, daß Sie wertvolle Anregungen gemacht haben. Des weiteren steht zum Beispiel auf Seite 147 zu lesen, daß ein Exekutivbeamter jahrelang um seine Rechte kämpfen mußte. Sie haben ihm – und das sei positiv vermerkt – geholfen, daß er eher zu seinem Recht kam.

Ich glaube, daß es auch richtig ist, daß es aufgezeigt wird, wenn es irgendwo Mißstände gibt. Zum Beispiel kann man in Ihrem Bericht auf Seite 143 das Innenministerium betreffend lesen, daß die Verfahren sehr mühsam ablaufen, daß sie unbegründet lange dauern, und das soll abgestellt werden. Hier ist Handlungsbedarf gegeben.

Sie nehmen auch Ihre Aufgaben in einigen Bundesländern wahr, und in Ihren Vorschlägen haben Sie festgehalten, daß es Sinn machen würde, wenn die Volksanwaltschaft auch im Bundesrat Bericht geben könnte. Diese Anregung halte ich für wichtig und diskussionswürdig.

Insgesamt gesehen glaube ich, daß wir auf die Volksanwaltschaft stolz sein sollen und mit Zufriedenheit und Genugtuung sagen können, deren Errichtung war eine gute Entscheidung, aber wir alle müssen daran arbeiten, daß wir diese wichtige Einrichtung, die eigentlich von allen hier vertretenen Parteien Zustimmung findet und Komplimente bekommen hat, im Interesse der Bürger und unseres Landes Österreich weiter ausbauen und mehr in Richtung Bürgerrechte und Bürgerdienste erweitern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Freiheitlichen.)

14.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

14.42

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Ich möchte auch herzlich zum Tätigkeitsbericht und eigentlich auch zur Öffentlichkeitsarbeit gratulieren, wenn ich beispielsweise an die Pressekonferenz im Dezember denke. Es haben sich alle Medien sehr intensiv und auch, wie ich glaube, sehr positiv mit der Volksanwaltschaft beschäftigt.

Was mir bei all diesen Pressemeldungen nicht gefallen hat, sind Vorschläge zur Gesetzgebung, die gekommen sind. Ich zitiere aus der "Presse" vom 28. Dezember 1996: Der Rechnungshof sollte jeweils die Kostenfolgen, die Volksanwaltschaft aber die Bürgerverträglichkeit überprüfen – und jetzt kommt es –, bevor das Gesetz im Nationalrat behandelt wird.

Meine Damen und Herren! Das kann ich mir nicht vorstellen. Anregungen, Hinweise, Empfehlungen der Volksanwaltschaft sind dem Nationalrat natürlich jederzeit herzlich willkommen. Jahresberichte sind eine sehr wertvolle Unterlage. Aber die Gesetzgebung ist und bleibt ureigenste Aufgabe der Abgeordneten. Das ist ein Verfassungsprinzip.

Ich wundere mich auch darüber, wie Kollegin Stoisits – für die Grünen doch etwas unbefangen – heute im Porzellanladen "Bundesverfassung" gustiert hat, das war ungewöhnlich. Wir haben im Verfassungsausschuß über die Problematik gesprochen, und Frau Volksanwältin Korosec hat das eigentlich klargestellt – ich zitiere wörtlich –: Die Volksanwaltschaft ist ein Hilfsorgan des Nationalrates, beratend tätig, und es wird nicht gefordert, bei der Gesetzgebung einzugreifen.

Ich bin damit eigentlich sehr zufrieden gewesen, es hat sich allerdings heute ein bißchen anders angehört. Beispielsweise sieht Artikel 148d Abs. 3 im Entwurf der Volksanwaltschaft vor, daß die Mitglieder der Volksanwaltschaft das Recht haben, an Verhandlungen in Ausschüssen und Unterausschüssen des Nationalrates und des Bundesrates auf ihr Verlangen jedesmal gehört zu werden. Das kann ich mir eigentlich so nicht vorstellen.


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