Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 94

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sehr am Herzen. Es ist so, daß diese fünfjährige rückwirkende Zuerkennungsmöglichkeit für Hinterbliebenenleistungen seinerzeit im Begutachtungsverfahren zwar noch in der ASVG-Novelle drinnen war. Sie ist leider nicht bis ins Hohe Haus gekommen, das heißt, diese Änderung ist auf der Strecke geblieben.

Da die Zeit sehr kurz ist, möchte ich wirklich nur zwei grundsätzliche Sätze sagen. Es geht mir hier ganz wesentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, darum, daß ich mich nicht nur als "Dolmetscherin", nicht nur als Mitarbeiterin im Prüfbereich dieses Hohen Hauses für die Verwaltung verstehe, sondern ich glaube, wir Volksanwälte sollten uns auch als Vermittler zwischen den Bürgern und der gesetzgebenden Körperschaft verstehen. Und es sind gerade die Menschen im sozialen Bereich, die mir in meinem Geschäftsbereich tagtäglich begegnen, die das, was die Gesetzgebung, was Sie alle in diesem Land Österreich diesen Menschen zugedacht haben, nicht wirklich in Anspruch nehmen können, sei es, weil sie so alt sind, sei es, weil sie ein so großes Informationsdefizit aufgrund ihrer regionalen Herkunft haben, sei es, daß dieses Informationsdefizit aus ihrer bildungsmäßigen Herkunft stammt. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade wenn man als Volksanwältin für die sozialen Angelegenheiten zuständig ist, so wie ich, dann, glaube ich, darf man nicht müde werden, immer wieder genau auf diese legistischen Härten hinzuweisen, und es ist uns allen und mir auch ganz persönlich ein Anliegen, daß Sie als Abgeordnete uns hier bitte Ihr geneigtes Ohr schenken. Es geht ganz konkret darum, tagtäglich den Menschen, die zu uns kommen, sozusagen als Sprachrohr, als Verstärker zu dienen, den Menschen unsere laute Stimme zu leihen, eine Stimme, die auch hier in diesem Haus gehört werden sollte.

Sprachlich heißen wir in Österreich nicht "Ombudsmann", sondern Volksanwalt . Genau dieses Advokatorische in unserer Bezeichnung, dieses Anwalt-für-den-Bürger-Sein ist etwas, was für unser Amtsverständnis – ich glaube, ich darf das für uns alle drei sagen – sehr wesentlich ist. Ganz besonders kommt es zum Tragen im sozialen Bereich, in meinem Geschäftsbereich.

Ich bitte Sie daher: Nehmen Sie unsere legistischen Anregungen, immer wenn wir sie Ihnen mit auf den Weg geben dürfen, so, wie sie gemeint sind: als eine Hilfestellung für den Bürger, als Information für Sie und als ein echtes Anliegen von uns drei Volksanwälten! Darum ein herzliches Bitteschön und ein Dankeschön dafür. (Allgemeiner Beifall.)

15.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Volksanwalt Schender noch mit einem einzigen Satz, wie er uns garantiert hat.

15.01

Volksanwalt Horst Schender: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über Wunsch des Herrn Abgeordneten Donabauer möchte ich eine Klarstellung vornehmen. Herr Abgeordneter Donabauer hat richtigerweise darauf verwiesen, daß im Jahre 1995 die Zahl der Beschwerden zurückgegangen ist. Ich habe Sie daraufhin darauf aufmerksam gemacht, daß aber im darauffolgenden Jahr 1996 die Zahl der Beschwerden wiederum um 25 Prozent, nämlich um etwas mehr als 1 000, zugenommen hat. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort seitens der Berichterstatterin wird nicht gewünscht.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht III-20 der Beilagen zur Kenntnis nehmen zu wollen.


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