förderung sowohl in Österreich allgemein als auch im Bundesdienst. Das war ja eine Initiative des Frauenministeriums und eine wesentliche Forderung im Gleichbehandlungspaket.
Ich möchte Frau Kollegin Kammerlander recht geben: Zum Teil wurde die Berichtspflicht von den Ministerien bei weitem nicht so wahrgenommen, wie ich mir das erwartet hätte. Natürlich wäre auch eine Verbesserung hinsichtlich der Vergleichbarkeit der statistischen Punkte möglich, und es ist sicher richtig, daß der nächste Bericht abgewartet werden muß, weil erst dieser tatsächlich etwas darüber aussagen wird, wie die Forderungen, die jetzt an den Bundesdienst gestellt werden, auch wirken und umgesetzt werden.
Ich möchte mich in meiner Rede auf zwei Aspekte beschränken: erstens auf die wesentlichen Aussagen dieses Berichts und zweitens auf die Aussagen über die allgemeine gesellschaftliche Situation der Frauen.
Das Außenministerium zum Beispiel hat die Berichtspflicht nicht wirklich ernst genommen, es sind wahrscheinlich einfach Statistiken herangezogen worden. Wenn man sieht, daß gerade dort in den höheren Verwendungsgruppen qualifizierte Frauen beschäftigt sind, aber auf 68 Botschafter nur eine einzige Botschafterin kommt, dann denke ich mir, daß wir uns in Zukunft diesbezüglich tatsächlich etwas überlegen müssen, und das muß auch Konsequenzen haben. Es kann nicht so sein, daß wir hier zwar darüber diskutieren, es aber keine direkten Auswirkungen gibt. Und da genügt es auch nicht, daß wir jetzt eine sehr engagierte Staatssekretärin im Außenamt haben, es muß auch konkrete Umsetzungen in allen anderen Bereichen des Außenministeriums geben.
Dieselbe Situation finden wir vor allem bei den Universitäten. Vorhin ist angesprochen worden, daß so viele Frauen studieren. Das stimmt, aber es gelingt noch immer nicht, daß diese studierenden Frauen tatsächlich auch aufsteigen. Es gibt keinen einzigen Dekan, in den höheren Verwendungsgruppen sind keine Frauen, und auch da müssen wir uns wirklich konkret überlegen, wie wir in dieser Sache weitertun. Ich denke, das ist Sache des Gleichbehandlungsausschusses.
Grundsätzlich ist es so, daß in Österreich nur vier Sektionsleiterinnen 80 Sektionsleitern gegenüberstehen. Das Ziel des Gleichbehandlungsgesetzes, nämlich wenigstens 40 Prozent der A-Posten mit Frauen zu besetzen, ist also noch fern.
Auffallend in diesem Bericht ist auch, daß die Teilzeitarbeitsplätze in den Ministerien überwiegend von Frauen wahrgenommen werden. Das zeigt, daß weiterhin überwiegend die Frauen für die Betreuungs- und Versorgungsarbeit zuständig sind.
Zum Abschluß möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, wirklich danken. Sie haben zwei ganz wesentliche Bereiche in Ihrer Tätigkeit aufgegriffen: Erstens, daß eine eigenständige finanzielle Absicherung der Frauen notwendig ist. Es geht nicht an, daß Frauen nur über die Ehe abgesichert sind. Jede dritte Ehe wird geschieden. Das heißt, die Ehe ist keine Versicherung für Frauen.
Das zweite ist, daß die Versorgungsarbeit auch von den Männern übernommen werden muß, damit die Frauen für die Wirtschaft nicht weiterhin als billige und unsichere Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Wenn auch die Männer sozusagen bereit sind, für ihre Kinder die Versorgungsarbeit zu übernehmen, dann wird sich auch die Wirtschaft darauf einstellen müssen, daß auch Männer einmal eine Zeitlang in Karenz gehen, daß auch Männer Teilzeitarbeit verrichten.
Eine der wichtigsten Forderungen für mich ist auch noch, daß wir die verpflichtende Teilzeitbeschäftigung für Väter und für Mütter bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes tatsächlich auch in der Privatwirtschaft durchsetzen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.55
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte. 8 Minuten Redezeit.