Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 159

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änderung bedingt hätten und die allesamt, so wie sie von den verschiedenen Parteien geäußert wurden, nicht in das Fünfte Hauptstück der Verfassung, also in das geltende Verfassungsgefüge, hätten eingebaut werden können. Nur kann man auch diesen anderen Vorstellungen, die zum Teil die Billigung des Rechnungshofes fanden – zum Teil fanden sie sie auch nicht –, nicht von vornherein unterstellen, daß damit die Verfassung außer Kraft gesetzt werden sollte, sondern wenn man der Meinung ist, daß eine Neupositionierung des Rechnungshofes erreicht werden sollte – und es waren auch Proponenten Ihrer Partei dieser Ansicht, Frau Abgeordnete –, dann ist es nur legitim, daß man darüber diskutiert. Die Konsequenz wäre, daß man eine Verfassungsänderung vornimmt. Sie können sie vornehmen, der Rechnungshof kann sie bestimmt nicht vornehmen.

Ganz generell noch zur Organstellung des Rechnungshofes: Der Rechnungshof ist ein Organ des Nationalrates, und er agiert auch als solches. Das ist in der internationalen Sicht – wenn man hier einen internationalen Vergleich anstellen will – durchaus nicht selbstverständlich, und wir finden eine Reihe von Rechnungshöfen, wo dies anders ist. Ich will sie nicht zum Vorbild nehmen, aber ich möchte damit nur zum Ausdruck bringen, daß Vorstellungen, die von der derzeitigen Verfassungsrechtslage abweichen, nicht notwendigerweise solche sind, die dann das Verhältnis zwischen Nationalrat auf der einen Seite und Rechnungshof auf der anderen Seite völlig anders gestalten würden beziehungsweise die die Kooperation zwischen Nationalrat und Rechnungshof, die ich als selbstverständlich voraussetze, auf eine andere Basis stellen würden.

Ich glaube, es kann in dieser Republik niemandem verboten sein, auch nicht dem Rechnungshofpräsidenten, Überlegungen anzustellen, wie allenfalls eine Neupositionierung des Rechnungshofes aussehen könnte. Es wurde von Ihrer Partei in diesem Zusammenhang eine Reihe von Vorschlägen erstattet, und es scheint mir nur legitim zu sein, wenn die Spitze des Rechnungshofes dazu auch Gegenvorschläge erstattet beziehungsweise sich auch dazu äußern kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Parnigoni: Jetzt hat ein "Klubdirektor" gesprochen, und die "dritte Ebene" hat dazu geklatscht!)

19.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wallner. – Bitte.

19.49

Abgeordneter Kurt Wallner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes dazu nützen, kurz zum Themenbereich Staatspolizei zu sprechen. Ich glaube, es sollte einmal wiederholt werden, welche Aufgaben die Staatspolizei hat, nämlich den Personen- und Objektschutz, den Staatsschutz und die Bekämpfung des Terrorismus. Das bedeutet für mich, daß die Staatspolizei jene Einrichtung des Staates ist, die den Bürger, den demokratischen Staat und seine Einrichtungen und Repräsentanten schützt. Daher ist eine Kontrolle notwendig und sinnvoll, aber auch eine bestmögliche Unterstützung dieser Staatspolizei, die im Interesse der Menschen unseres Landes tätig ist.

Meine Damen und Herren! Dieser Bericht datiert aus dem Jahre 1994, daher hat er nicht jene Aktualität, die man sich wünschen könnte, und es wurde auch von verschiedenen Fraktionen herbe Kritik daran geübt.

Ich möchte Ihnen folgendes sagen: Vieles, was im vorliegenden Rechnungshofbericht kritisiert wurde, ist bereits einer Lösung zugeführt worden, so unter anderem auch die hohe Zahl von Überstunden der Beamten, die schon längst zurückgegangen ist. Aber es ist noch viel mehr geschehen. Es erfolgte in der Zwischenzeit eine Vollausstattung mit Personalcomputern, die Software wurde implementiert, und die Bediensteten der genannten Einheit werden zurzeit geschult. Das bedeutet natürlich einen massiven Auf- und Umbau im Bereich der Staatspolizei, gleichzeitig stellt das aber auch die Grundlage für weitere Reformschritte dar, die man darauf aufbauen kann. Das steht natürlich nicht im gegenständlichen Rechnungshofbericht, weil diese Maßnahmen, die ich zuletzt erwähnt habe, erst im Jahre 1996 umgesetzt wurden.


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