Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 180

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9. Punkt

Erste Lesung des Antrages 122/A der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967), BGBl. Nr. 267/1967 geändert wird (KFG-Novelle 1996)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir können gleich in die Debatte eingehen. Der Begründer ist Abgeordneter Mag. Kukacka. Als freiwillige Redezeit sind mir 6 Minuten genannt worden. – Bitte.

21.23

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Volkspartei hat in der Sitzung des Nationalrates vom 28. Februar 1996 einen Gesetzesantrag eingebracht, das Mindestalter für das Lenken eines Motorfahrrades unter bestimmten Voraussetzungen von 16 auf 15 Jahre zu senken. (Beifall bei der ÖVP.)

Worum geht es uns dabei, meine Damen und Herren? – Vor allem in ländlichen Gebieten müssen Jugendliche oft lange Wegstrecken zwischen Wohnung und Schule beziehungsweise Wohnung und Arbeitsplatz zurücklegen, da sie in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung keinen Lehrplatz finden oder keine geeignete weiterführende Schule besuchen können. Sie sind deshalb auf eine Mitfahrgelegenheit angewiesen – diese gibt es aber selbstverständlich nicht immer –, da sie meist auch kein öffentliches Verkehrsmittel in akzeptabler Entfernung verwenden können.

Was bleibt ihnen also übrig, als oftmals entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ein Moped zu benützen? Kommt es jedoch in einem solchen Fall zu einem Unfall, besteht neben den straf- und zivilrechtlichen Folgen auch kein Versicherungsschutz, was für den Betroffenen gravierende finanzielle Nachteile mit sich bringt.

Diese Situation können wir nicht akzeptieren, dagegen muß doch etwas unternommen werden! – Das zum ersten. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: In der Regel findet die Mofaausbildung im letzten Pflichtschuljahr an der Schule statt. Die Prüfung wird noch während des Schuljahres, also im Regelfall mit 15 oder 15 1/2 Jahren abgelegt. Die Jugendlichen dürfen aber erst mit 16 Jahren mit dem Moped fahren. Das heißt, sie müssen oft sechs bis acht Monate bis zur Inbetriebnahme eines solchen Fahrzeugs warten.

Diese Regelung ist natürlich insbesondere für jene Jugendlichen negativ, die wegen mangelnder öffentlicher Verkehrsverbindungen zum Erreichen ihrer Lehrstätte oder ihres Schulortes dringend ein Mofa benützen müßten. Die Jugendlichen in ländlichen Regionen, aber auch die Lehrer, die an den Schulen die Ausbildung zur Erlangung des Mopedausweises durchführen, drängen daher immer wieder auf Herabsetzung des Mindestalters der Berechtigung zum Lenken eines Mofas auf das vollendete 15. Lebensjahr – und das seit vielen Jahren. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das ist ein parteiübergreifendes Anliegen, nicht nur ein Anliegen der Österreichischen Volkspartei, sondern auch eines von Jugendorganisationen anderer Parteien.

Unsere bisherigen Initiativen wurden unter Hinweis auf das Unfallrisiko von Zweiradlenkern abgewiesen. Es stimmt, daß in dieser Gruppe ein höheres Unfallrisiko besteht; das wollen wir nicht bestreiten. Allerdings muß festgestellt werden, daß entsprechende Regelungen in anderen Ländern bereits bestehen. In der Schweiz ist das Mofafahren etwa schon ab 14 Jahren erlaubt, und in vielen deutschen Bundesländern gibt es solche Regelungen. So zum Beispiel wurde in Bayern die Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre mit großem Erfolg verwirklicht. Deshalb wollen wir mit unserem Initiativantrag die Möglichkeit schaffen, daß das auch bei uns realisiert wird. Es sollen eine entsprechende theoretische und praktische Mopedprüfung abgelegt und ein entsprechendes psychologisches Gutachten erstellt werden, wodurch die charakterliche Einstellung


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