Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 66

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Herr Vizekanzler! Vielleicht gelingt es doch, einem Gesetz, das nicht nur im Bereich der derzeit so prominenten Gentechnologie, sondern im gesamten Umweltbereich wichtig wäre, zum Durchbruch zu verhelfen.

Wer übernimmt wirklich die Haftung für entstandene Schäden? Wie kann es endlich gelingen, daß jene Personen, die, aufgrund von Umweltbelastungen konkrete Schäden erleiden, auch entsprechende Entschädigungen bekommen?

Darüber ist die Diskussion gänzlich abgerissen; der jetzige Bundeskanzler hat dieses Thema nicht einmal mehr in seiner Regierungserklärung erwähnt.

Ein dritter wichtiger Bereich im Umweltrecht wurde zitiert, aber leider in einem völlig falschen Zusammenhang. Der Bundeskanzler hat gemeint, im Umweltanlagenrecht, in der Gewerbeordnung kommt es jetzt zu einer Beschleunigung. – Das ist grundfalsch!

Ich kenne den Entwurf von Minister Farnleitner und beschäftige mich jetzt wirklich schon seit zehn Jahren mit dem Umweltanlagenrecht. Es ist wieder nicht gelungen, etwas Sinnvolles, etwas, wofür auch wir Grünen eintreten, in einem einheitlichen Umweltanlagenrecht zusammenzufassen, nämlich daß es eine Verfahrens- und eine Kontrollkonzentration gibt.

Das klingt jetzt sehr kompliziert, wäre aber sehr simpel. Sie wissen, jeder Unternehmer, der in Österreich eine Anlage bauen will, braucht eine Summe von Bewilligungen: nach dem Wasserrecht, nach dem Energierecht, nach dem Luftreinhaltegesetz, nach dem Abfallrecht, nach der Gewerbeordnung und nach vielen anderen Rechtsformen mehr.

Wir sagen schon seit Jahren: Da kennt sich kein Mensch mehr aus, weder die Unternehmer, die alle hochbezahlte Juristen und Rechtsanwälte brauchen, aber auch nicht die Anrainer, die überhaupt nicht mehr wissen, bei welchen Verfahren sie mitreden können, wo sie Parteienstellung haben und wo nicht.

Es wäre also für alle Beteiligten – für die Unternehmer, aber auch für die Anrainer – wichtig, ein einfaches, straffes Anlagenrecht mit eindeutigen Verwaltungsabläufen zu haben, wo geregelt ist, daß wirklich sämtliche Umweltmedien in einem verhandelt werden, mit einer gleichzeitig eindeutig zuständigen Behörde.

Das würde unglaublich viel an Verwaltungskosten ersparen, würde natürlich auch sehr viele Beamte in diesem Bereich einsparen, würde aber eine Planungssicherheit und auch eine Kontrollsicherheit bedeuten.

Wir haben in vielen, vielen Arbeitskreisen auch mit Leuten aus den Ministerien diskutiert, und das wissen auch alle. Was wird jetzt vorgelegt in der neuen Gewerbeordnung? – Es bleibt im Grunde genommen alles beim alten bei den Bewilligungen. Das einzige, was geändert wird, ist: Sie beschneiden einfach die Rechte der Anrainer. Dort werden Fristen verkürzt, dort werden Einspruchsmöglichkeiten einfach eliminiert, und es gelingt überhaupt nicht, ein modernes Anlagenrecht zu schaffen, das es in anderen europäischen Ländern schon längst gibt. Sie werden die Verfahren nicht beschleunigen, Sie werden nur den Bürgerwiderstand potenzieren und vergrößern. (Beifall bei den Grünen.)

Ein dritter Bereich, der ganz wichtig ist, ein Bereich, in dem in Europa sehr viel passiert: die Energiepolitik. Diesbezüglich gibt es riesige Herausforderungen, aber dazu hat es überhaupt keine Anwort des Bundeskanzlers gegeben.

Ein zentraler Bereich ist für uns die Gentechnik, die in Österreich bisher beim Gesundheitsministerium angesiedelt war. – Auch ein Kuriosum eigentlich. Es ist europaweit die Regel, daß dieser Bereich im Umweltministerium beheimatet ist – und jetzt unterliegt er einer Frauenministerin! Ich weiß nicht, warum die Frauenministerin jetzt für Gentechnik beziehungsweise auch für den Konsumentenschutz zuständig ist. Die einzige Erklärung scheint zu sein, was den Konsumentenschutz betrifft, daß man davon ausgeht, daß die Frauen nach wie vor die einzigen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite