Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 79

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wir jetzt in Österreich an Problemen mit der Armut haben, der muß benannt werden. Daran muß auch gearbeitet werden.

Wie, Herr Bundeskanzler, wollen Sie einer Notstandshilfebezieherin erklären, daß es im Rahmen dieses Sparpakets notwendig war, ihr Einkommen um 3 000 oder 4 000 S zu kürzen, während andererseits die Bundesregierung offensichtlich der Ansicht ist, daß es notwendig ist, Panzer um 8 Milliarden Schilling anzukaufen, also um genau jenen Betrag, der im Sparpaket im Sozialbereich eingespart wurde? Wie wollen Sie das erklären? (Beifall bei den Grünen.)

Vor allem aber, meine Damen und Herren, Herr Bundeskanzler: Wie wollen Sie diesen Personen jetzt helfen? Ihre Partei war es, die im Wahlkampf – auch im letzten Wahlkampf – die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu einem zentralen Wahlkampfthema gemacht hat. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien und von der Regierung, waren es auf der anderen Seite aber auch, die eine Bestimmung in das Arbeitslosenversicherungsgesetz eingefügt haben, nämlich die Verfügbarkeitsbestimmung, die, Herr Kollege Feurstein, dazu führt, daß Frauen mit Betreuungspflichten das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe verlieren, also ausgesteuert werden. Das ist ein Skandal, Herr Abgeordneter Feurstein! Darüber werden Sie nicht hinwegkommen. Das ist Ihre Politik, die Sie mitzuverantworten haben! Sie wissen, es gibt betroffene Frauen! Sie wissen, es gibt diese Urteile! Machen Sie etwas dagegen! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin Hostasch ist jetzt nicht im Saal. Trotzdem sei an ihre Adresse gerichtet: Ich bin nicht ganz der Meinung von Frau Dr. Schmidt, daß sie eine Punzierung schon dadurch hat, daß sie aus der Kammer beziehungsweise der Gewerkschaft kommt. Das wäre nicht das, was mich stört. Mich stört an dem, was Frau Ministerin Hostasch in der Vergangenheit als Abgeordnete gemacht hat, nur, daß das, was sie in der Kammer vertreten hat, nicht mit dem übereingestimmt hat, was sie hier im Nationalrat vertreten hat. Das interessiert mich in diesem Zusammenhang.

Ich wünsche Frau Ministerin Hostasch viel Erfolg bei der Verwaltung dieses Riesenressorts, wiewohl ich meine Probleme mit diesem Riesenressort habe, und zwar deswegen, weil ich meine, daß der Zeitpunkt der Zusammenlegung um mindestens ein bis zwei Jahre zu spät angesetzt ist. Vor ein bis zwei Jahren, meine Damen und Herren, hätte das Sinn gemacht. Da waren nämlich die Sozialversicherungen in die Krankenhausfinanzierung noch anders eingebunden als heute. Jetzt ist die Verantwortung für das Gesundheitswesen zu den Ländern gewandert. Und jetzt werden die Ressorts zusammengelegt? – Das macht keinen Sinn, das macht keine Perspektive.

Ich meine, in diesem konkreten Kontext, in dem jetzt die Zusammenlegung stattfindet, ist sie falsch. Damals hätte man darüber reden müssen, aber schon damals war es von dem Odium behaftet, daß es ohnehin ein Riesenressort ist, das größte Ressort mit erheblichen Problemen, wenn ich mir nur die Fülle der Probleme im Bereich Soziales anschaue, die ungelöst sind!

Meine Damen und Herren! Ich erinnere Sie nur an das Pensionsproblem, nicht im ASVG-Bereich, der auch nicht unbedingt in die Ressortzuständigkeit von Frau Ministerin Hostasch fällt, sondern an das Pensionsproblem im allgemeinen und an die Tatsache, daß wir noch immer divergierende Pensionssysteme haben, die sich immer weiter auseinanderentwickeln. Auf der einen Seite gibt es die ASVG-Pensionisten, die von Mindestsätzen leben müssen, auf der anderen Seite gibt es Pensionssysteme, wie teilweise im öffentlichen Dienst und für den Nationalrat, die in ihrer Höhe völlig von dem abgekoppelt sind, was an Durchschnittspension hier in Österreich erworben werden kann. Das geht nicht mehr! Es ist notwendig, auch da eine klare Linie zu fahren!

Auf der anderen Seite haben wir das Problem der Armut im Alter. Es wäre daher notwendig gewesen, Herr Bundeskanzler, auch in der Regierungserklärung zu diesem Thema etwas mehr zu sagen, beispielsweise zu sagen, daß Sie die Absicht haben, allen im Alter – egal, ob es eine Hausfrau war, egal, ob es ein Künstler war, egal, ob jemand sozialversichert war – ab einer bestimmten Altersgrenze eine Grundsicherung zu geben, und zwar ab jener Altersgrenze, auf die


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