Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 19

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für die heutige Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung eines Mitgliedes der Bundesregierung wie folgt Mitteilung gemacht:

Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Molterer wird durch Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer vertreten.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und ihrer Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die schriftlich verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1911/J bis 1973/J.

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 10/JPR.

2. Anfragebeantwortungen schriftlicher Anfragen: 1591/AB bis 1690/AB.

Anfragebeantwortungen mündlicher Anfragen: 8/ABM bis 10/ABM.

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 9/ABPR.

3. Regierungsvorlagen:

Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 (563 der Beilagen),

Gewerberechtsnovelle 1997 (575 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (576 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Forschungsorganisationsgesetz – FOG geändert wird (581 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Bugdetausschuß:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 4. Quartal 1996 (Vorlage 19 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 4. Quartal 1996 (Vorlage 20 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 27 (3) beziehungsweise § 28 (4) BHG, BGBl. Nr. 213/1986, in Zusammenhang mit P 3 des Allgemeinen Teiles des Fahrzeugplanes und P 4 des Allgemeinen Teiles des Planes für Datenverarbeitungsanlagen für das Jahr 1996 (Vorlage 21 BA),


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