Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 43

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Meinung seien, daß die Bundesregierung diese Verpflichtung bereits verletzt hätte, sagte Professor Rotter, sei der Hinweis gestattet, daß ein Aufdoppeln der bestehenden eindeutigen und klaren Rechtslage keine Sanktionswirkungen zu entwickeln vermag und somit auch aus dieser Sicht verfehlt ist.

Ändert also, meine Damen und Herren, Artikel Ia Abs. 1 die bestehende Rechtslage des Neutralitätsgesetzes nicht, so würde der des weiteren vorgesehene Artikel Ia Abs. 2 sehr wohl die Rechtslage verändern. Da verlangen die Antragsteller nicht bloß, wie es in den Medien wiedergegeben wurde, daß eine Volksabstimmung durchzuführen wäre, falls Österreich einer Organisation oder einem Bündnis der gemeinsamen Verteidigungspolitik beitreten oder einen solchen Beitritt anstreben würde, sondern auch, daß die Frage der Verhandlungen darüber einer vorherigen Volksabstimmung zu unterziehen wäre. Dagegen sprachen sich alle Universitätsprofessoren aus. Herr Professor Schneider hat vor diesem Verhandlungs- oder sogar Denkverbot, wie er es nannte, den Ausschuß ausdrücklich gewarnt.

Professor Rotter hat darauf verwiesen, daß diese Vorgangsweise, eine Volksabstimmung über diese Frage vorzusehen, wahrscheinlich wieder einer Volksabstimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz bedürfte, und er hat weitere Mängel angeführt und dann gesagt, daß aufgrund dieser inhaltlichen Mängel schon allein aus formallegistischen Gründen auch in diesem Punkt dem Novellierungsantrag nicht gefolgt werden solle. Dabei muß man fairerweise darauf hinweisen, daß er angemerkt hat, daß er eine Volksabstimmung, auch wenn sie verfassungsrechtlich nicht geboten sei, demokratiepolitisch für eine Selbstverständlichkeit hält. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Hochverehrter Herr Kollege! Um in der militärischen Sprache auf Ihren Zwischenruf einzugehen: Ihr Zwischenrufgeschütz ist entweder schlecht justiert oder falsch bedient, es arbeitet zu laut und es trifft daneben. Also denken Sie bitte darüber nach, oder üben Sie sich in dieser Frage. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Kollege Schieder, wie lange haben Sie das jetzt schon vorbereitet, dieses Zitat?)

Sie werden sich wundern: Erstens wäre für eine Vorbereitung keine Chance, und zweitens fällt mir auch aus der Situation etwas ein. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Das hat sich nicht so angehört!)

Meine Damen und Herren! Um aber zu der Frage der Volksabstimmung zurückzukommen: Ein künftiger Gesetzgeber wird diese Frage, falls sie sich für ihn stellen sollte, in der Zukunft einmal zu beurteilen haben. Wir binden ihn aber heute nicht verfassungsrechtlich in eine Richtung, sondern überlassen ihm selbst dann die zu treffende demokratiepolitische Entscheidung.

Zusammenfassend und klarstellend, meine Damen und Herren: Das Ablehnen des Volksbegehrens ist aus den genannten Gründen keine politische Wertung, kein Entscheid über unsere Neutralität in die eine oder andere Richtung und schon gar nicht ein Abgehen von der Neutralität selbst.

Die Neutralität hat unserem Land viel gebracht, sie wird von der Mehrheit der Österreicher getragen und hat – im Gegensatz zu anderen Ländern, so meine ich – auch in der heutigen Zeit für unser Land noch Bedeutung. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie ist dann lebendig, wenn wir sie lebendig machen! Sie hat dann Inhalte, wenn die Österreicher darunter etwas verstehen! Und wenn Sie meinen, das verpflichtet uns zu einer gewissen Verantwortung für die Welt, zu einer Friedenspolitik, dann sage ich Ihnen: Selbst dann, wenn das rechtlich nicht geboten ist, ist es demokratiepolitisch sehr, sehr gut, wenn die Menschen eines Landes für diese Ziele in der Welt eintreten! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Rechtlich ist es mit der Reduktion auf den innersten Kern der Neutralität, nämlich mit der Verweigerung der Kriegsbeteiligung und der uneingeschränkten Mitgliedschaft bei der EU und ihren Gemeinschaften, möglich geworden, im Gegensatz zu anderen neutralen Staaten von Anfang an voll und aktiv an Friedensmaßnahmen teilzunehmen. Aber schon vorher hat die Neutralität uns nicht daran gehindert, aktiv und solidarisch an Frie


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