Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 85

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

tation von Hundeschwänzen und Hundeohren gestattet ist, weil es überhaupt keine Vorschriften gibt. Die Folgen: ein lebhafter Kupiertourismus zwischen den Ländern. – So wortwörtlich im Impulsreferat von Professor Festetics. (Die Abgeordneten der Grünen stellen Kartons mit der Aufschrift "Ein Recht für Tiere" auf ihren Bänken auf.)

Er zeigte in seinem Impulsreferat insbesondere auch auf, daß Pferderennen, in denen die Tiere ja zu Höchstleistungen getrieben werden, auch mit Tierquälerei in Verbindung zu bringen sind.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die österreichische Landwirtschaft ist im europäischen Vergleich eine sehr kleinstrukturierte. Wir in Österreich haben im Durchschnitt 19 Rinder beziehungsweise 8 Kühe je Betrieb, und wir haben im Durchschnitt 30 Schweine pro Betrieb. Das heißt, es ist von seiten der Bauern ein intensiver Kontakt zu den Tieren vorhanden. Und bei den österreichischen Bauern ist auch ein sehr hohes Umwelt- und Tierschutzbewußtsein vorhanden.

Herr Klubobmann Kostelka hat bereits darauf hingewiesen, daß Österreich mehr Biobauern hat als alle anderen EU-Länder zusammen. In Österreich sind es nämlich 23 000, während es in den 14 anderen EU-Ländern nur 17 000 Biobauern gibt. Das zeigt, wie sehr naturverbunden unsere Bauern sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Auf unseren Bauernhöfen ist der Tierbestand in der Regel das höchste Gut, hängt doch davon auch der wirtschaftliche Erfolg ab.

In den vergangenen Jahren haben daher die Bundesländer nach langjährigen Verhandlungen für den Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung Vereinbarungen nach Artikel 15a B-VG abgeschlossen und umgesetzt. Alle neun Landeshauptmänner haben diese Vereinbarung unterschrieben, auch jene von Wien und dem Burgenland. In der Zwischenzeit sind in den Ländern von den Landtagen auch die landwirtschaftlichen Nutztiergesetze beschlossen worden, und alle Gesetze sind durch den Ministerrat gegangen, ohne daß diese Landesgesetze vom Ministerrat beeinsprucht worden wären. Das heißt, man hat zur Kenntnis genommen, daß die Länder die entsprechenden Regelungen getroffen haben.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit diesen Vereinbarungen haben sich die Länder zu bundeseinheitlichen Normen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung verpflichtet; sie wurden dann auch durch die entsprechenden Landesgesetze ergänzt. Damit ist in Österreich in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung der EU-weit strengste Tierschutz gewährleistet.

Selbst Götz von Langheim, der Präsident der Österreichischen Tierschutzvereinigung, der hier zuhört, hat in einer Pressekonferenz zugegeben, daß diese Artikel-15a-Vereinbarungen zumindest dem Standard der EU-Richtlinien entsprechen, in vielen Bereichen aber sogar höhere Standards ausweisen.

Zum Tiergerechtheitsindex von Dozent Bartussek, der eine Art Benotung beziehungsweise Einstufung darstellt: Unter 11 Punkten wäre es ein Nicht genügend, zwischen 11 und 15 Punkten wäre es ein Genügend – er schreibt hier, das wäre der Mindeststandard eines gesetzlichen Tierschutzes, und er schreibt auch: Vorschlag für ein Bundestierschutzgesetz.

Dann kommt die nächste Stufe: 16 bis 20 Punkte: Befriedigend. Auch Professor Bartussek sagt, das ist der Mindeststandard des Salzburger Nutztierschutzgesetzes. Das heißt, es ist bereits ein höherer Schutz für die Nutztiere vorhanden, als hier immer wieder als Bundesvorschlag von Professor Bartussek vorgetragen worden ist. – Die Länder haben sich also sehr ernsthaft mit diesem Thema befaßt und den größtmöglichen Schutz erreicht.

Bereits mit 21 Punkten wäre die Biobauern-Stufe erreicht. Das wären nur fünf Punkte mehr als der Mindeststandard, den das Salzburger Nutztierschutzgesetz bereits aufweist, obwohl diesem Nutztierschutzgesetz von den Grünen und von der SPÖ nicht zugestimmt wurde. Es ist im Salzburger Landtag mit den Stimmen der Österreichischen Volkspartei und der Freiheitlichen Partei beschlossen worden, obwohl darin ein sehr hoher Standard und auch schon der Tiergerechtheitsindex als gesetzliche Grundlage verankert worden sind. (Beifall bei der ÖVP.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite