Meine geschätzten Damen und Herren! Der Streit in der Frage des Tierschutzes hat sich hauptsächlich auf die Kompetenzfrage verlagert, nur, so meine ich, mit der Kompetenzfrage selbst kann man Tierleid nicht mildern. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir sind der Auffassung, daß in einem Staat, der neun Bundesländer umfaßt – und zumindest wir von der Österreichischen Volkspartei bekennen uns zu den Bundesländern –, diesen nicht alle Kompetenzen entzogen werden können. Noch dazu sind bisher mit den Bundesländern keine diesbezüglichen Verhandlungen geführt worden.
Es sind die Bundesländer zum Beispiel für das Kindergartenwesen, die Jugendwohlfahrt, das Behindertenwesen, die Sozialhilfe, das Rettungswesen, aber auch für die Krankenhäuser, das Baurecht, das Jagdrecht, den Naturschutz zuständig sind – ja warum dann nicht auch für den Tierschutz, wodurch die Kompetenz abgerundet wäre, weil alle Kompetenzen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft auf Landesebene zu finden sind? – Wir teilen hier die Kompetenzen nicht auf, sondern dort, wo es vorgesehen ist, sollten bundeseinheitliche Regelungen auf hohem Niveau verhandelt werden. Wir haben in verschiedenen Bereichen einfach die Verhältnismäßigkeit verloren. (Von der Galerie werden Flugblätter in den Saal geworfen.)
Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, ich unterbreche Sie nur ganz kurz.
Ich bitte, diese Demonstrationen hier zu unterlassen. Ich müßte andernfalls die Galerie räumen lassen. (Zwischenrufe.)
Herr Abgeordneter, wenn Sie bitte fortfahren.
Abgeordneter Georg Schwarzenberger (fortsetzend): Was meine ich damit? – Es darf zum Beispiel ein Vorbestrafter keine Tiertransporte mehr durchführen. Das ist bereits im Gesetz verankert. Ein Vorbestrafter darf aber sehr wohl einen Schulbus fahren, und er darf auch die Kindergartenkinder führen. Da sind also schon gewisse Unverhältnismäßigkeiten festzustellen.
Das gilt auch, was das Strafausmaß angeht. Die Strafe in Höhe von 100 000 S, die im SPÖ-Gesetz vorgeschlagen wird, entspricht, was den Betrag angeht, im Durchschnitt dem Jahreseinkommen eines Bauern. Es muß unserer Meinung nach doch eine gewisse Verhältnismäßigkeit gegeben sein – ohne jene, die Gesetze übertreten, schützen zu wollen.
Nicht geregelt ist in mehreren Bundesländern die Heimtierhaltung; es sind ja auch schon Beispiele angeführt worden. Wir brachten deshalb bereits am 13. 6. 1996 im Nationalrat einen Entschließungsantrag ein. Im Punkt 2 dieses Antrages verlangten wir im Sinne eines umfassenden Tierschutzes eine Vereinheitlichung des Strafausmaßes, bessere Regelungen für die Haus- und Heimtierhaltung, für die Pelztierhaltung, von Tiertransportfragen und das Verbot bedenklicher Praktiken in der Heimtierhaltung.
Die Bundesregierung wurde ersucht, sich an diesbezüglichen Vereinbarungen über bundesweit gemeinsame Standards mit den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG zu beteiligen und dabei auf ein hohes Tierschutzniveau einzuwirken.
Laut Tierschutzvolksbegehren vom vergangenen März, also vom März 1996, wird im § 3 Abs. 5 die Förderung von artgerechter Tierhaltung sowie die Finanzierung von Maßnahmen, die zur Umstellung auf artgerechte Tierhaltung erforderlich sind, verlangt. In allen Landestierschutzgesetzen sind diese Förderungen verankert. Wir bestehen daher darauf, daß jene Gebietskörperschaft beziehungsweise jenes Ressort, welches Auflagen erteilt, die weit über die EU-Bestimmungen hinausgehen, aus Wettbewerbsgründen die Mehrkosten, die auf dem Markt nicht erzielt werden können, zu vergüten hat.
Die Bilder, die von Tiertransporten geliefert worden sind, sind wirklich schrecklich, nur hat dieses Tiertransportgesetz nichts mit Landeskompetenz zu tun, sondern ist ein Bundesgesetz. Dieses Bundesgesetz ist aber leider nicht EU-konform und kann deshalb nicht vollzogen werden.