Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 88

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transporte zustimmen. Ich ersuche Sie, diesbezügliche Gesetzesvorlagen einzubringen, und wir werden diese selbstverständlich gerne unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute einen Zwischenbericht des Verfassungsausschusses, in dem derzeit das Tierschutzvolksbegehren beraten wird. Gestatten Sie mir vorneweg die Klarstellung, daß die FPÖ seit vielen Jahren für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz und für die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung eintritt. Wir Freiheitliche haben daher das Tierschutzvolksbegehren begrüßt und auch massiv unterstützt – allen voran unser Bundesparteiobmann Jörg Haider, der in Sachen Tierschutz wie auch in vielen anderen Fragen seit Jahren eine klare Linie vertritt. Frau Kollegin Horngacher, daran könnten Sie und die ÖVP sich ein Beispiel nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Gleichzeitig möchte ich mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Initiatoren des Tierschutzvolksbegehrens und bei allen Unterzeichnern ganz herzlich bedanken.

Die Positionen der einzelnen Fraktionen sind einigermaßen klar bezogen. Während sich vier Fraktionen für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz und für die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung aussprechen, ist die ÖVP – wie bei den meisten Tierschutzfragen – wieder einmal dagegen. Ich sage ganz bewußt, daß die Positionen der einzelnen Fraktionen einigermaßen klar bezogen sind, weil ich nicht weiß, was ich von den Aussagen des Klubobmanns Kostelka halten soll, wenn er sagt, die SPÖ werde dieses Problem nicht zur Koalitionsfrage machen, wenn die ÖVP nicht wolle, werde es eben kein Bundes-Tierschutzgesetz geben. (Abg. Mag Stadler: Scheinheilig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, daß man mit einer derartigen Haltung nicht in Verhandlungen eintreten kann. Man kann doch nicht diesbezügliche Anträge einbringen und dann nur deshalb, weil es Schwierigkeiten mit der ÖVP gibt, einfach sagen: Tut uns leid, aber der Koalitionspartner will eben nicht!

Die SPÖ wird hier nicht nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß!, agieren können, sondern es werden klare Positionen bezogen werden müssen, zumal sich vier Fraktionen – das habe ich bereits erwähnt – für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ausgesprochen haben und im Parlament die notwendige Zweidrittelmehrheit mit Sicherheit gegeben wäre.

Es werden sich auch die über 460 000 Unterzeichner des Tierschutzvolksbegehrens mit einer derartigen Haltung der SPÖ nicht zufriedengeben und sich gepflanzt vorkommen. Es werden sich die verschiedenen Tierschutzorganisationen gepflanzt und auch politisch mißbraucht vorkommen. Glauben Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und SPÖ: Wir Freiheitliche werden nicht zulassen, daß fast eine halbe Million Unterzeichner dieses Tierschutzvolksbegehrens an der Nase herumgeführt werden. Wir werden nicht zulassen, daß diesbezüglich wieder einmal nichts passiert, sondern wir werden auch weiterhin die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung und ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz vehement einfordern! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es darf doch nicht sein, daß aufgrund unterschiedlicher, teilweise mangelhafter neun Landestierschutzgesetze die Tiere in den einzelnen Bundesländern einen verschiedenen Stellenwert haben. Es darf doch nicht sein, daß Tiere in manchen Bundesländern schlechter gestellt sind als in anderen Bundesländern und schwarze Schafe unter den Tierzüchtern und Tierhaltern diese unterschiedlichen Bestimmungen ausnützen und von einem Bundesland ins andere Bundesland ausweichen, dorthin, wo es weniger hohe Tierschutzstandards gibt, und dann dort weiterhin ihr Unwesen treiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratungen im Unterausschuß und die durchgeführten Hearings haben die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes eindeutig aufgezeigt. Dabei wurde auch von den Experten klargelegt, daß es dadurch keinesfalls zu einem Nachteil für die heimische Landwirtschaft kommen muß, sondern daß die Beurteilung der Nutztierhaltung nach dem Tiergerechtheitsindex in Verbindung mit einem Tierschutzsiegel sogar eine Chance für unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft wäre – dies vor allem dann, wenn man


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