Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 115

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nehmen, vorgesehen ist. Eine solche Konferenz wäre ein ganz wichtiges Kontroll- und Regulativorgan zur Wahrung der Interessen der österreichischen Volksgruppen. Aber auch die Erweiterung der Mitspracherechte der Volksgruppenbeiräte wäre ein großer Fortschritt.

Desgleichen urgiere ich die Verankerung einer Staatszielbestimmung im Gesetz – sei es auch mit einer Verfassungsbestimmung –, wonach sich Österreich zu seiner sprachlichen und kulturellen Vielfalt bekennt. Das wäre in diesen Zeiten ganz, ganz wichtig. Die inhaltlichen Schwerpunkte einer solchen Bestimmung könnten beispielsweise die Förderung des interkulturellen Dialogs, der Schutz der Freiheit des Bekenntnisses sowie der Schutz vor diskriminierenden oder gewalttätigen Drohungen und Handlungen sein. Ich hoffe, daß wir in diesem Bereich in der nächsten Zeit zu einem Fortschritt gelangen.

Abschließend möchte ich sagen, daß es in den letzten Jahren doch eine erfreuliche Tendenz der Volksgruppenförderung gegeben hat. Intelligente Gesellschaften haben ohnedies keine Zeit für Haß und Intoleranz, nur kulturell verarmende Gesellschaften brauchen Nationalismus und Fremdenhaß.

Österreich hat allen Grund und tut gut daran, seine Volksgruppen gut zu behandeln. Die heute in Österreich lebenden ethnischen Gruppen sind eine Erinnerung an die ethnische Vielfalt Europas und im besonderen Österreichs. Es war der österreichische Deutschnationalismus, der schon eine Reform der Monarchie in Richtung Gleichberechtigung unmöglich gemacht hat, und die österreichischen Nationalsozialisten haben schließlich das Ihre in der Zeit von 1938 bis 1945 dazu beigetragen, nicht nur Hunderttausende Juden zu unterdrücken, zu verfolgen und zu ermorden, sondern auch die sogenannten Zigeuner und in abgestufter Form und mit differenzierter mörderischer Konsequenz die nach der NS-Ideologie rassisch minderwertigen slawischen Volksgruppen zu verfolgen, zu benachteiligen und zu diskriminieren.

Die Republik Österreich hat daher allen Grund, Toleranz gegenüber den Volksgruppen zu üben. Die Position zu den Minderheiten ist ein Indikator für die generelle Befindlichkeit im Land. Die Assimilation ist ohnedies schon sehr, sehr weit fortgeschritten. Unsere Kultur ist jedoch ohne die Einflüsse anderer Kulturen nicht denkbar. Daher, Herr Staatssekretär, ersuche ich Sie, auch in Zukunft der Bedeutung der Volksgruppen für die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe bei der Volksgruppenförderung entsprechend großes Augenmerk zu schenken und damit die Voraussetzungen für ein weiteres gedeihliches und tolerantes Zusammenleben zu schaffen.

Weil es einen Antrag beziehungsweise eine Initiative der steirischen Slowenen gibt, in den Volksgruppenbeirat aufgenommen zu werden, und weil nach dem Volksgruppengesetz die gleiche Anzahl von Volksgruppenvertretern vorgesehen ist und daher eine Aufstockung notwendig wäre und wir uns nicht sicher sind, ob die Kärntner Slowenen damit einverstanden sind (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: 0,5 Promille!) , sind wir dafür, daß das Bundeskanzleramt prüfen möge, auf welcher rechtlich korrekten Basis die steirischen Slowenen hier einbezogen werden könnten. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Haben Sie eine Ahnung, wie viele es gibt?)

Daher stellen die Abgeordneten Posch und Steibl folgenden Entschließungsantrag (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Der ist törisch! Nicht nur vorlesen, sondern auch nachdenken, was du sagst!) :

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Posch, Ridi Steibl und Genossen betreffend steirische Slowenen und Volksgruppenbeirat

Der Bundeskanzler wird ersucht, unter Einbeziehung der betroffenen Landesregierungen zu prüfen, inwieweit eine Vertretung der steirischen Slowenen im Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe eingerichtet werden kann.

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