Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 120

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der erste Punkt ist die Verbesserung beziehungsweise die Weiterentwicklung des Volksgruppengesetzes. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.) Die ÖVP hält dabei an den Grundrechten des österreichischen Minderheitenrechts fest. Wir wissen, daß wir über den Artikel 7 hinausgehend noch Unterstützung brauchen und an einer Weiterentwicklung arbeiten müssen, aber nur im Konsens mit allen Volksgruppen. Es kann dazu eine Staatszielbestimmung gehören, die Aufwertung der Volksgruppenbeiräte sowie die Einbeziehung in die Begutachtungsverfahren der Volksgruppenangelegenheiten.

Die Beiräte, sei es der kroatische, der ungarische, der slowakische oder der tschechische Volksgruppenbeirat, sind alle dafür gewesen und mitgegangen, nur die Vertreter des Volksgruppenzentrums, mit ihrem Obmann Karel Smolle, dem Generalsekretär Mikl und dem Herrn Präsidenten Pipp, der auch im Rat der Kärntner Slowenen federführend ist, sind dagegen, suchen keinen Dialog und haben einen eigenen Antrag eingebracht. Das ist natürlich ihr Recht, aber man muß auch überlegen, wie wir die ersten Schritte machen können, um danach weitere Schritte setzen zu können.

Weiters ist festzuhalten, daß das österreichische Minderheitenschutzgesetz in mehrfacher Hinsicht ein positives Beispiel für die Entwicklung in Europa darstellt und daß wir gut daran täten, den Vorschlag Khol – Kostelka auch umzusetzen, was jedoch leider nicht so einfach ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens zur Forderung, zur Urgenz der Kollegin Stoisits, die sehr viel über die Medien arbeitet, während es in der konkreten Umsetzung bei ihr manchmal Probleme gibt.

Zur Ratifizierung der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten ist zu sagen, daß dazu im Europarat derzeit Verhandlungen laufen und es noch offene Fragen, wesentliche Elemente betreffend, gibt, wie zum Beispiel die Zusammensetzung des sogenannten beratenden Ausschusses. Vieles ist erst in groben Umrissen geregelt, und das Bundeskanzleramt sagt auch dezidiert, daß diese Vorlage, an der intensivst gearbeitet wird, dem Parlament noch nicht zugewiesen werden kann.

Der dritte Punkt, auch sehr stark über die Medien gespielt, ist die Einbeziehung von Vertretern der slowenischen Volksgruppe der Steiermark in den bestehenden slowenischen Volksgruppenbeirat. Es ist keineswegs in Abrede zu stellen, daß in der Steiermark auch österreichische Staatsbürger leben, deren Muttersprache Slowenisch ist und die Slowenisch auch als Umgangssprache verwenden.

Bezüglich der Anerkennung der slowenischen Minderheit in der Untersteiermark ist es sicher kein Fehler, weiter daran zu arbeiten, obwohl natürlich einige Fehler passiert sind, weil auch wir manchmal natürlich im Umgang mit unserer Geschichte Schwierigkeiten haben. Tatsache ist, daß seit 1994 zwei Vertreter der slowenischen Minderheiten im Beirat der slowenischen Volksgruppe kooptiert sind. Wenn ein Vertreter auszieht, weil ihm bei den Verhandlungen das eine oder andere Mal etwas nicht zu Gesicht steht, dann kann das nicht alle betreffen, dann muß man mit der betreffenden Person reden.

Der Verfassungsausschuß des Steiermärkischen Landtages hat eingehende Beratungen geführt, und zwar nicht nur mit den Ausschußmitgliedern, sondern er hat auch eingehende Gespräche mit den Bürgermeistern, den Betroffenen, den Gemeinderäten, den Menschen, die in der Untersteiermark leben, geführt und mit ihnen vereinbart beziehungsweise beschlossen, daß bei der nächsten Ausschußsitzung im März 1997 ein Antrag gestellt werden wird, welcher der Regierung zur Stellungnahme vorgelegt und einer positiven Erledigung zugeführt werden soll.

Ich glaube, daß, wenn die Liberalen mit Herrn Barmüller einen Entschließungsantrag einbringen wollen, bei dem, obwohl von den neun Abgeordneten der Liberalen fünf davon leicht unterschreiben könnten, nur einer unterschreibt und sie die steirischen Abgeordneten um eine Unterstützung bitten, das sehr populistisch ist. (Abg. Dr. Schmidt: Was ist daran populistisch?)

Abschließend: Für die Zukunft der Minderheiten und die Volksgruppenarbeit in Österreich muß der Angelpunkt die Stärkung der Selbstverantwortung und Selbständigkeit werden. Der Schutz


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite