Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 132

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auch rasch umgesetzt werden können. Mit dieser Novelle werden die Rechtsfolgen des Bundesstraßenplanungsgebietes verlängert. Es wird zu einer Erleichterung von Anschlüssen des untergeordneten Straßennetzes an Zubringerstraßen kommen. Es kann bei Zustimmung von betroffenen Ländern und Gemeinden der Bau von zusätzlichen Einzelrampen in bestehende Anschlußstellen oder Knoten schnellstens realisiert werden.

Auch neu zu errichtende Bundesstraßen, Schutzbauten, die etwa zur Vorbeugung gegen Hochwasser, Erdrutsch und anderer Umweltkatastrophen oder zur Behebung von solchen Katastrophenschäden notwendig sind, können ohne Bürgerbeteiligungsverfahren rasch realisiert werden. Es kann nicht im Sinne des UVP-Gesetzes sein, Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen einer aufwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen, wenn rasch gehandelt werden muß. Auch wird die Anmeldung einer zweiten Richtungsfahrbahn, wenn der Abstand zur Fahrbahn nicht mehr als fünf Meter beträgt, als Sonderfall einer Verbreiterung der Straße angesehen.

Eine Ausnahme vom Bauverbot, das innerhalb einer Schutzzone an bestehenden Bundesstraßen A, S und B besteht, soll durch die Zustimmungserklärung der Bundesstraßenverwaltung erlangt werden können. Ein Behördenverfahren ist vorgesehen, wenn diese Zustimmung verwehrt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand sind Forderungen, die der Bürger tagtäglich an die Politik richtet. Weniger Bürokratie schafft Arbeit. Mit dieser Gesetznovelle können wir in dieser Richtung sicherlich einen Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Gerade in einer Zeit, in der auf dem Arbeitsmarkt Probleme bestehen, müssen vom Bausektor Impulse für eine Beschäftigung ausgehen. Die Bundesregierung reagiert auch dementsprechend. Wirtschaftsminister Farnleitner legt für 1997 ein Programm vor, das beschäftigungssichernde Maßnahmen beinhaltet. Gerade die Bauwirtschaft hat eine hohe Beschäftigungswirksamkeit, weil dadurch auch das Baunebengewerbe positive Impulse erhält.

Das Wirtschaftsministerium wird in den Hochbau zirka 8,8 Milliarden und in den Straßenbau an die 10,5 Milliarden Schilling investieren. Weiters sind Baumaßnahmen im Umweltschutzbereich, in der Umweltförderung, in der Siedlungswasserwirtschaft geplant; in der Altlastensanierung sollen ebenfalls weitere 6 Milliarden Schilling investiert werden. Im Landwirtschaftsministerium sind für Maßnahmen innerhalb der Schutzwasserwirtschaft 2,6 Milliarden Schilling geplant, um nur einige Beispiele aus dem Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung zu nennen.

Da mein Vorredner, Kollege Firlinger, gefragt hat, wofür denn dieser Wirtschaftsminister überhaupt zuständig ist, möchte ich seinem Vorwurf entgegentreten, denn gerade die von mir vorhin genannten Maßnahmen sind es, wofür sich der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten voll eingesetzt hat, damit diese auch innerhalb der Bundesregierung umgesetzt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Trotz dieser notwendigen Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt ist es einfach notwendig, daß die Beschäftigungspolitik nicht vernachlässigt wird. Mit diesen Vorhaben können zirka 50 000 Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. Damit ist also die Bauwirtschaft ein wichtiger Motor für die österreichische Konjunktur.

Ich darf zu dieser Novelle des Bundesstraßengesetzes noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kurzbauer, Eder, Freund und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:


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